|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.11.2008 Uhrzeit: 17:01 ID: 31514 | Social Bookmarks: Zunächst müsstest Du klären, in welchem Bundesland du dich befindest, ob dort eine Versammlungsstättenverordnung existiert und für wie viele Personen Deine Ausstellungsbereiche ausgelegt sind. Ich weiß nicht, was Du unter Fluchttreppenhaus verstehst. Grundsätzlich muss der 1. Rettungsweg von Obergeschossen über einen notwendigen Treppenraum nach jeweiliger Landesbauordnung führen. Falls die Versammlungsstättenverordnung anzuwenden ist, müsste geklärt werden, ob diese auch für das OG gilt. Wenn dieser Bereich für Besucher nicht zugänglich ist, sondern nur für Beschäftigte, kommst Du um einen 2. baulichen Rettungsweg dafür herum. Musterversammlungsstättenverordnung: http://www.is-argebau.de/Dokumente/4231214.pdf Begründung: http://www.is-argebau.de/lbo/VTMU024B.pdf |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
fluchttreppenhaus - ausgang ins foyer möglich? | 3dgeplagt | Planung & Baurecht | 6 | 02.01.2007 19:01 |