Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 13
Delirious: Offline

Ort: baden
Hochschule/AG: freelänzer

Delirious is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 21.04.2009
Uhrzeit: 14:07
ID: 33472



AW: Baurecht: Unterschied Kenntnisgabeverfahren und Bauantrag #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

hmmm...die frage hat sich mittlerweile erübrigt,
nicht das ich jetzt den unterschied kenne, aber sie ist nun nicht mehr aktuell.

meine interpretation:
kenntnisgabeverfahren ist die kleinere und daher auch kürzere (günstigere) variante.
nur wann darf ich ein kenntnisgabeverfahren einreichen und wann muß es ein richtiger bauantrag sein?

darf man diese auch ohne freier architekt zu sein, unterschreiben?
saniere zur zeit z.b. auch ein 2-familienhaus ohne bauantrag! (inkl. umbaumassnahmen in der fassade!) natürlich nicht in eigenverantwortung, sondern im auftrag meines derzeitigen arbeitgebers.

alles bleibt (für mich) ein rätsel....
wo gibt es stichhaltige infos?
__________________
humor ist, wenn man trotzdem lacht!

Mit Zitat antworten
 
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Bauantrag sumu27 Beruf & Karriere 5 10.08.2006 19:08
unterschied apartment/wohnung piscator andere Themen 2 31.05.2006 18:55
LBauO NRW & Bauantrag Tobias Konstruktion & Technik 2 09.09.2004 20:19
Unterschied ArchiCad / AutoCad Ines Präsentation & Darstellung 7 18.11.2003 16:07
Unterschied Uni & FH architectus Studium & Ausbildung 8 28.07.2003 19:24
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®