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Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.04.2008
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Frauky: Offline
Ort: Rostock ![]() Beitrag Datum: 20.08.2009 Uhrzeit: 14:06 ID: 34948 | Social Bookmarks: Hab eben mit unserm Brandschutzplaner telfoniert. Der meint, da der Laubengang mehrere Fluchtrichtungen aufweist, werden keine besonderen Anforderungen daran gestellt. Laubengänge sind wohl ne ziemliche Grauzone... Die Wand wird als normale Außenwand behandelt und Türen/ Fenster sind kein Problem. Schön für mich ;-) |
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Fluchtweg 35m auch bei Sackgassen? | Florian | Planung & Baurecht | 12 | 09.07.2005 10:21 |