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Frauky: Offline
Ort: Rostock Beitrag Datum: 20.08.2009 Uhrzeit: 08:04 ID: 34943 | Social Bookmarks: Hidiho!!! Da bin ich mal wieder... Ich arbeite momentan an einem Kindergarten (mal wieder...). Dieser ist zweigeschossig und L-förmig. An der Hofseite liegen direkte Asgänge ins Freie im EWG und ein Laubengang zur Fluchttreppe im OG. Nun weiß icvh nicht, welche Anforderungen (Brandschutz) an die am Laubengang liegende Aussenwand gestellt werden. In der LBO Sachsen ist nix zu erfahren. Auch sonst gibts anscheinend keine Richtlinien oä... Was meint ihr dazu? Vielen DAnk schonmal!!! Greetz Frauke |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 20.08.2009 Uhrzeit: 13:02 ID: 34947 | Social Bookmarks: F90 Wand, T30 Tür In Hamburg müssen alle notwendigen Fluchtwege so umschlossen sein. |
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Frauky: Offline
Ort: Rostock Beitrag Datum: 20.08.2009 Uhrzeit: 14:06 ID: 34948 | Social Bookmarks: Hab eben mit unserm Brandschutzplaner telfoniert. Der meint, da der Laubengang mehrere Fluchtrichtungen aufweist, werden keine besonderen Anforderungen daran gestellt. Laubengänge sind wohl ne ziemliche Grauzone... Die Wand wird als normale Außenwand behandelt und Türen/ Fenster sind kein Problem. Schön für mich ;-) |
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