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Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 19:05
ID: 37402



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster

#1 (Permalink)
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Sauber!
Das bezieht sich aber auf die EnEV2007 in der EnEV 2009 heißt es doch:
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn
die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten
jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.

Und wer entscheidet schon was eine unzumutbare Härte ist.
Und was ist dann mit den unbedingte Nachrüstungsverpflichtungen, eine neuer
Wärmeerzeuger ist ja auch nicht von Pappe!
Ich bin noch nicht ganz überzeugt ob das so einfach ist! (aber ich arbeite dran )

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Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 19:32
ID: 37403



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster

#2 (Permalink)
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Hallo,

mit der Änderung des §9 Abs4 EnEV 2007 in jetzt §9 Abs3 EnEV 2009 wurde die Bagatellgrenze quantitativ verändert.
Die Absicht des Paragraphen bleibt aber gleich, nämlich den Bauherren, bzw. Eigentümer vor unzumutbare Härte zu schützen. Die Aussagen des DIBT, siehe oben haben für mich also weiterhin Bestand.

Hin und wieder besuche ich die Seite EnEV-online.
Vielleicht überzeugen dich die Aussagen von Dipl.-Ing. Melita Tuschinsky.

Gruß
--
Blumenschein

Geändert von Blumenschein (27.01.2010 um 19:43 Uhr). Grund: Ortho

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Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 19:58
ID: 37404



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #3 (Permalink)
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Dort lese ich auch viel und dieser Link ist klasse, da bekommt der Paragraph
eine ganz andere Lesart.
Ich habe nämlich auch aktuelle Fachliteratur hier, die ganz genau das Gegenteil sagt.

Aber in Absatz eins heißt es ja:
Zitat:
Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 bei beheizten oder gekühlten
Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten
Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht
überschritten werden
Ist klar wenn man etwas ändert dann gemäß Anlage 3
Ist aber die Fläche kleiner als 10m², dann braucht man nicht gemäß Anlage 3 zu
ändern.
So gesehen muss man aus diesen beiden Passagen aber nicht schließen, dass
man die komplette Wandfläche gemäß Anlage 3 ändern muss, sondern nur
den Teil den man anfasst, das bedeutet theoretisch noch nicht einmal eine
ganze Wand (man könnte ja einen Sockel ausbilden). Ob das wohl so gemeint war?

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Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 20:09
ID: 37405



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #4 (Permalink)
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Hallo,

letzte Frage stelle ich mir auch.
Bevor ich die Aussagen des DIBT gelesen hatte, bin ich davon ausgegangen, dass es politisch gewollt war mit dem §9 den Immobilienbestand langsam aber sicher energetisch auf EnEV Niveau zu bringen und somit dem CO2 Reduzierungsziel entgegenzukommen.

Nach meinen neusten Erkenntnissen, wird eine brauchbare energetisch Optimierung nur bei einer umfassenden Sanierung durchgeführt werden müssen.

Nichts desto trotz halte ich mich an die Aussagen von öffentlicher Seite.

Zugegeben, als ich meine Meinung ändern musste, war ich schon ein wenig geschockt.

Ein Kollege hat sich bezüglich dieser Thematik bei der AKNW erkundigt. Diese bestätigen die Aussagen von Frau Dipl.-Ing. Tuschinsky und dem DIBT.

Welche Fachliteratur hast Du denn zu Rate gezogen. Ich habe in diesem Kontext keine brauchbare Aussage gefunden.

Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 28.01.2010
Uhrzeit: 09:21
ID: 37414



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #5 (Permalink)
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Ich bin Vielleser und habe schätzungswiese 25% der am Markt verfügbaren
Bücher zum Thema im Schrank!
Gestern habe ich eines dieser Bücher, dessen Autor ich beinahe
ungerechtfertigter-weise verunglimpft hätte, noch einmal vorgenommen.
Dabei habe ich eine interessante Entdeckung gemacht: Je nachdem ob man der
einen oder der anderen Auffassung ist, werden beide beim Lesen irgendwie
bestätigt, soll heißen ich war halt ganz selbstverständlich der Meinung, die auch
Deine alte Auffassung gewesen ist (wahrscheinlich weil die Finte bei
irgendeinem Seminar gelegt wurde) und die EnEV und Literatur haben dem nur
widersprochen, wenn man ganz bewusst und genau die betreffenden Stellen
studiert.
Ich danke Dir auf jeden Fall für die Erleuchtung.
Ob das nun wirklich so vom Gesetzgeber gewollt war, würde mich trotzdem mal
interessieren.

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