Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline


k-roy will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 26.01.2010
Uhrzeit: 09:06
ID: 37350



AW: bauantrag ohne vorlageberechtigung aber mit namentlicher nennung

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Der Entwurfsverfasser hat ein Urheberrecht auf den Entwurf, aber die LPH4 ist davon doch unbenommen. Selbst wenn jemand ganz anderes den Antrag einreicht, kannst du noch mit Preisen überhäuft werden.

Beim Bauantrag geht es ja nicht um Preise, sondern um baurechtliche Haftung (+ Schuldung genehmigungsfähiger Planung und so)

Der Bauvorlagenberechtigte MUSS die Pläne unterzeichnen. Üblicherweise steht der Bauherr auch mit drauf, das ist aber juristisch gesehen egal - alles andere eigentlich auch. Also warum nicht einfach den Entwurfsverfasser auf den Plankopf schreiben.

Mit Zitat antworten
 
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Bauantrag Mousi Konstruktion & Technik 2 23.07.2009 20:22
EnEV Nachweis im Bauantrag Blumenschein Konstruktion & Technik 2 17.10.2008 23:42
Bauantrag für Baumarkt-Gartenschuppen ? Pförtner Bauherren & Auftraggeber 7 12.02.2008 18:12
Bauantrag sumu27 Beruf & Karriere 5 10.08.2006 19:08
LBauO NRW & Bauantrag Tobias Konstruktion & Technik 2 09.09.2004 20:19
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®