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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 14:33
ID: 41959



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne
einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren
aber dann doch etwas anders aus...
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun.
Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als
VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder
öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht.
Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen
technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen

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Tom
 
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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 15:26
ID: 41961



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Ich meine natürlich das Vergabeverfahren, über was anderes reden wir hier doch nicht ... Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!

T.

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 16:51
ID: 41962



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher...
Sind wir also wieder beim Preisspiegel
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.

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Tom
 
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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 12:36
ID: 41965



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.
Die VOB/A bringt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Die Angebote unterliegen einer Bindefrist, die Bieter sind Auskunftspflichten unterworfen (wirtschaftl. und techn. Leistungsfähigkeit). Andererseits muss der AG seine Vergabeentscheidung nach sachl. Gesichtspunkten fällen und dokumentieren und kann das Verfahren nicht willkürlich aufheben. Diese Sicherheit erwarten qualifizierte Unternehmen bei komplexen Ausschreibungen.

Das sind nur einige Aspekte; die ganzen in der VOB/A festgeschriebenen Standards zu einer korrekten Leistungsbeschreibung, die transparente Darstellung zusätzlicher Vertragsbedingungen, die verschiedenen Modi, wie mit Alternativangeboten verfahren wird, etc., etc., sind ein stabiles Gerüst auch für private Verfahren. De Fakto wird die VOB/A ja in privaten Verfahren angewandt, entweder 1:1 oder in enger Anlehnung.

T.

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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 13:35
ID: 41967



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...oder in enger Anlehnung.
genau, da liegt der Unterschied! Eng angelehnt aber eben nicht vereinbart!
Damit hättest Du Dir so schöne Sachen wie die Nachprüfung, Dokumentation
usw. an Bord geholt, ganz interessant die hinteren Pragraphen der VOB/A...

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Tom
 
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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 14:00
ID: 41968



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
genau, da liegt der Unterschied! Eng angelehnt aber eben nicht vereinbart!
Es gibt beide Möglichkeiten; und für beide Möglichkeiten gibt es gute Gründe. Ich habe von Anfang an von beiden Möglichkeiten gesprochen.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
ganz interessant die hinteren Pragraphen der VOB/A...
Ja, spannend, wenn man zum ersten mal in das Buch reinschaut, über das man schon seit längerer Zeit spricht, gell ?

T.

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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 14:28
ID: 41969



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #7 (Permalink)
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