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-   -   Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? (https://www.tektorum.de/planung-baurecht/7067-preisspiegel-ohne-bieternamen.html)

Kieler 16.12.2010 12:45

Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Moin,
verteilt Ihr Preisspiegel (nicht öffentliche Ausschreibung) eigentlich mit oder
ohne Bieternamen an die Bieter? (Ich hatte das bisher immer anonym gehalten)

k-roy 16.12.2010 22:33

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
an den Bauherren und die Fachplaner mit Namen. Warum auch nicht?

Kieler 17.12.2010 09:03

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 41850)
...an die Bieter...

.

k-roy 17.12.2010 14:11

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
die Bieter bekommen den Preisspiegel überhaupt nicht zu Gesicht!

Kieler 17.12.2010 15:01

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
warum nicht?

k-roy 17.12.2010 15:44

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
warum sollten sie ? Reicht doch, wenn man bei den Vergabeverhandlungen vermittelt, was noch passieren muss, damit der Bieter zum Zug kommt ?!
Also wir verschicken weder den Preisspiegel und schon gar nicht die Namen.

Kieler 17.12.2010 16:02

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Wir verschicken nach der Vergabe immer den Preisspiegel, die Leute wollen
doch auch wissen wo sie stehen.
Wie arrogant manche Architekturbüros die Firmen behandeln (schicken noch
nicht mal ´ne Absage) ist schon absonderlich.
Ein ordentlich ausgearbeitetes Angebot benötigt eine Menge Zeit und
Gehirnschmalz, da ist eine Nicht-Annahme Email mit Preisspiegel irgendwie das
Mindeste...finde ich.

Bosmeg 17.12.2010 19:24

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Ich persönlich verschicke die PS nach bzw. zum Teil sogar vor der Vergabe an die Bieter, allerdings ohne Namen

k-roy 18.12.2010 11:10

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
na ordentlich absagen bzw erläutern sollte man die Vergabe schon -
aber Preisspiegel vorher versenden halte ich nicht für zielführend, da der Anbieter sich auf sein Angebot und nicht auf die Konkurrenz konzentrieren soll. Hinterher kann man´s machen, nettes Telefonat reicht aber auch.

Kieler 18.12.2010 13:27

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
ich glaube ich habe ein Paar Probleme mich präzise auszudrücken...ein neuer
Versuch:
Beschränkte Ausschreibung, Vergabe ist gelaufen Auftrag ist erteilt.
Fünf von sechs Bietern fragen sich, wie es denn wohl für sie gelaufen ist.
Einfachste Möglichkeit zur Aufklärung: Email mit dem Betreff "BV soundso-Nicht-
Annahme Ihres Angebotes vom ...für ...arbeiten"
Sehr geehrte..., leider müssen wir Ihnen mitteilen..., der Bauherr hat
entschieden...zu Ihrer Information hängen wir einen Preisspiegel an...
Um diesen Preisspiegel geht es, nicht darum dass ich aus irgendwelchen
taktischen Erwägungen irgendwelche Preisspiegel vor der Vergabe an die Bieter
schicke, um sie noch weiter auszuquetschen.

k-roy 18.12.2010 13:48

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
ja gut, da macht eine namensnennung schon sinn, denn ein anonymer preisspiegel ist ja irgendwie merkwürdig. da spricht m.e. nichts dagegen.

Kieler 18.12.2010 14:23

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
warum ist das sinnvoll, wenn die Bieter den Spiegel bekommen mit der Absicht
zu zeigen wo der Wettbewerb ist, ist doch eigentlich egal welche Firmen da drin
stehen, oder?

Sven_W 19.12.2010 20:10

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der Ausschreibung sind geheim zu halten.

Die Bieter haben Anrecht auf Information der ungeprüften und geprüften Angebotssummen.
Unter Preisspiegel verstehe ich die Aufstellung und Gegenüberstellung der Einheitspreise.
Die Einheitspreise gehen die übrigen Bieter nu gar nix an. Könnten die ja gleich in der Zeitung abdrucken wenn die sowas veröffentlichen wollen.

Kieler 19.12.2010 20:19

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
Zitat:

Zitat von Sven_W (Beitrag 41890)
Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der
Ausschreibung sind geheim zu halten.
...

wo steht das und worin liegt der Sinn?

Tom 19.12.2010 21:01

AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?
 
VOB/A, §14 (7)+(8): Die unterlegenen Bieter haben das Recht, das Submissionsprotokoll mit den Namen und Angebotssummen der Mitbieter zu erfahren - alles andere ist geheim zu halten.

T.


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