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Social Bookmarks: Ich möchte ein zugegebenermaßen möglichst günstiges Honorarangebot (Mindestsatz nach HOAI) für die Aufstockung eines Verwaltungsgebäude machen. ![]() Dazu stellen sich mir folgende Fragen, die ich mit meiner eigenen HOAI-Literatur nicht zweifelsfrei klären kann: - Ist eine Aufstockung zwangsläufig als Umbau zu sehen und ist sie folglich mit Umbauzuschlag nach HOAI zu berechnen? Ich überlege, ob man es nicht auch als Erweiterungsbau sehen kann, da es keine direkte Verbindung zwischen der bestehenden Etage und der neuen darüber gibt. - Wie weit kann man die pauschalen Nebenkosten reduzieren, daß es noch vertetbar ist? Ich rechne sonst mit Nebenkosten zwischen 6 und 9%. In diesem Fall würde ich gerne 2,5 % ansetzen oder auf Nachweis vereinbaren. - Ich möchte das Honorar auf Basis der Kostenschätzung vereinbaren. Ich weiß, dass die Realisierung erst im Jahr 2013/2014 ansteht. Kann ich mein Honorar ganz entspannt auf der Kostenschätzung von 1. Halbjahr 2012 anbieten oder wäre ein Inflationszuschlag erforderlich? Alle weiteren Stellschrauben kann ich in diesem Fall nicht benutzen. Danke für Eure Statements. | |
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DerNubbel: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 23:06 ID: 47614 | Social Bookmarks: Archi, kurz und knapp: Du verhandelst gerade mit Dir selber. Mach das Angebot so günstig wie Du meinst dass Du mit dem Honorar auskommst für Zeit X und denkst dass Du den Zuschlag bekommst. Die Folgen davon wie zum Beispiel Stress wegen einer zu günstigen Kostenschätzung, höheren Kassenbeiträgen und somit weniger GEld in Deiner Kasse, die Versicherungskosten die Du für das Projekt zahlen musst und und und, die werden nicht auf sich warten lassen und die musst Du dann ja auch selber tragen ![]() Alles andere ist Makulatur und hat mit der Realität leider nichts zu tun. So sehr ich das auch für unseren Berufsstand absolut schrecklich finde, es kontrolliert keiner einen Vertrag und schon garnicht Dein Angebot. Pauschal wird oft abgerechnet. Ich mache meine Angebote stets nach HOAI und bin bisher immer gut damit gefahren. Und wenn jemand auf ein faires und realistisches Angebot nicht eingegangen ist, dann hat es sich im Nachhinein immer als gut herausgestellt dass es so war. Ich find´s schlecht und schädlich für uns alle, aber wenn Du meinst der Günstigste sein zu müssen, dann ist das halt so. |
Social Bookmarks: Zitat:
Es geht nicht um ein Umgehen oder Unterschreiten der HOAI. Das ist für mich grundsätzlich kein Thema. Stand aber so auch schon in meinem ersten Beitrag. Es geht um das möglichst günstigste Angebot nach Mindestsatz HOAI. Ich würde mir sonst nicht die Mühe machen, diese Fragen hier zu formulieren. Leider erlebe ich es selbst immerwieder, dass manche Kollegen es damit nicht so genau nehmen. Das von mir beschriebene Projekt ist allerdings von der Größenordnung (ca. 3 Millionen Baukosten) für uns recht interessant, so dass ich vermutlich auf die Nebenkosten ganz verzichten werde. Das ist lt. HOAI durchaus OK und mit dem Mindesthonorar kann man auch noch die anfallenden Kosten für Drucke etc. abdecken. Dann war da noch meine Frage zum Umbauzuschlag, aber ich werde ihn mit 20% ansetzen...mehr bringt mich ins Hintertreffen gegenüber mglichen anderen Angeboten, aber ein Umbau im Sinne der HOAI ist es aus meiner Sicht. Der Auftraggeber kennt sich mit der HOAI bestens aus und wird sich auch daran halten. Die Angebote werden kontrolliert. Ich möchte mich nur nicht selbst rausschiessen, weil ich zuviel ansetze oder etwas falsch verstehe. | ||
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Beiträge: 28
DerNubbel: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 12:33 ID: 47622 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() http://www.aho.de/pdf/10_gute_gruend...aesidenten.pdf Zitat:
![]() Aber wie ich auch schon geschrieben habe, DU musst wissen (genauso wie die Kollegen, die es nicht so genau nehmen) ob Du mit dem auskommst, was Du verlangst. Es wird Dich nie im Leben ein Auftraggeber darauf hinweisen dass Du Dich bei der Ermittlung der Honorarkosten vertan hast. Im übrigen braucht´s doch keine Honorarvereinbarung, dann wird doch wenn ich mich recht entsinne direkt nach Mindestsatz abgerechnet? Zitat:
![]() Zitat:
![]() Zitat:
Allerdings, wenn sich der Auftraggeber bestens auskennt, dann kannst Du Dich auch mit einem günstigen Angebot rausschiessen, weil das erkennen lassen könnte dass Du den Aufwand vielleicht nicht richtig einschätzt. Gesundes Selbstbewusstsein, nachvollziehbare Zahlen, Bereitschaft zur Nachverhandlung ohne zu zeigen dass man den Auftrag dringend braucht, dann geht das schon. Mach Dir einfach mal keinen zu grossen Kopf. Entweder es kommt oder es kommt nicht. Im Zweifelsfall wird der AG eh den nehmen, den er am längsten kennt und mit dem man schonmal golfen war ![]() Lass Dir keine Angst einjagen und schraub Dein Angebot nicht ganz nach unten! Und auf Nebenkosten ganz verzichten ist in dem Zusammenhang einfach Blödsinn. Ich drück´ Dir wirklich die Daumen dass Du den Auftrag an Land ziehst! | |||||
Social Bookmarks: Zitat:
Es gibt schon noch einen sehr großen Unterschied ob Mindestastz oder noch darunter, denn wir haben hier im Umfeld Planer, die die HOAI um bis zu 70% unterschreiten und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Alles was ans unterste Ende der HOAI geht finde ich legitim, denn alle haben die gleiche Grundlage. Ob man selbst damit klarkommt, muss man sich halt vorher ausrechnen. Zitat:
![]() Danke, aber mit Glück hat das momentan recht wenig zu tun, sondern eher mit Mathematik. | |||
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DerNubbel: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.08.2012 Uhrzeit: 14:31 ID: 47624 | Social Bookmarks: Zitat:
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![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() Keine Bange, Du bist damit nicht alleine, den anderen Mitbewerbern wird es genauso gehen. Da gibt´s genug Büros die den Job unbedingt haben wollen weil sie mehrere Mäuler zu stopfen haben oder was anderes weggebrochen ist. Oder sie einfach aus Prestige das Ding an Land ziehen wollen und dann gerne noch zubuttern. Da hat´s dann nicht mehr viel mit Mathematik zu tun, das ist leider die Realität. Aber ich fische hier total im Trüben, Deine sonstigen Randbedingungen (Beziehungen zum AG, wie ist der AG auf Dich/Euch gekommen etc.) kenne ich nicht, darum ist das alles Mutmassung. Wer weiss, vielleicht ist auch schon alles entschieden und Du hast den Job ohne es zu wissen, und dem AG geht´s nur um das Honorar? Ich drück Dir die Daumen trotzdem ![]() | ||||||
Social Bookmarks: Zitat:
Unsere öffentlicher Auftraggeber sehen aber 20, max. 30% Umbauzuschlag als normal an. | ||
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