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![]() Wir sind doch bereits hoffnungslos überreguliert in D. Ausführungspläne sollten unmißverständlich gezeichnet, vermaßt und beschriftet sein. So viele Infos wie erforderlich enhalten, aber wegen der Übersichlichkeit auch nicht mehr als nötig. Was ich oft feststelle, ist, dass viele Zeichner von Ausführungsplänen wenig von Baustellenabläufen verstehen. Da werden häufig Maße angegeben und auf Punkte bezogen, die erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf der Baustelle entstehen oder ersichtlich sind. | ||
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Höhenangaben für Baugenehmigungen | Blumenschein | Planung & Baurecht | 1 | 25.06.2013 11:06 |