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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.11.2014 Uhrzeit: 12:39 ID: 53556 | Social Bookmarks: hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es ging um die Aussage der DIN 18065:2011-06 in Tabelle 1, 6.8.2, dass für alle Gebäudearten bei Treppenaugenbreiten <=20cm die Anforderungen nach Zeile 1 gelten. Ich habe mal eine andere Quelle gefunden, dort stand, dass für Arbeitsstätten in diesem Fall aber die Geländerhöhen nach Zeile 2 gelten, d.h. die Mindesthöhe auch durch die Treppenaugenausnahmeregel nicht unterschritten werden darf. Ich würde in jedem Fall aber 1,10m hoch planen, denn die ASR kennt diese Regelung sowieso nichtund die wäre für mich maßgeblich. |
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Barrierefreies Bauen - Arbeitsstätten | personal cheese | Konstruktion & Technik | 1 | 20.12.2010 23:19 |