Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 06.11.2015
Uhrzeit: 16:24
ID: 54990



AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Nein, ich bin nicht deiner Meinung, dass die DIN 18040-1 generell für Bürogebäude gilt. Im Anwendungsbereich wird auf §50 MBO verwiesen. darin heißt es:

Zitat:
(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.

Diese Anforderungen gelten insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Der Text der DIN verkürzt hier leider nur.

Aber mach doch einfach, was du denkst...

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 06.11.2015
Uhrzeit: 16:29
ID: 54991



AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zur Selbstrettung von Rollstuhlfahrern gibt es derzeit keine wirkliche Lösung. Ein erster Vorstoß ist das hier: http://www.architekten24.de/mediadb/...20Sept2013.pdf

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 06.11.2015
Uhrzeit: 17:23
ID: 54992



Social Bookmarks:

Die Musterbauordnung ist kein Gesetze, sondern ein Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder.

Der Verweis auf die MBO istaber auch garnicht notwendig, denn im Anwendungsbereich steht ebenfalls

Zitat:
Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.


Aber zurück zu der Ausgangsfragestellung.
Die DIN 18040-1 gilt für Bürogrbäude, allerdings nur für die Teile die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. (Sind wir uns da jetzt einig?)
Das ist mind. das Foyer und die Haupterschließung und ggf. die Garage mit behindertengerechten Stellplätzen.
Ein Fluchttreppenhaus würde ich dann aber zwangsweise auch dazu zählen.

Zu den Rollstuhlfahrern macht §51 Abs. 2 BauO Berlin eine Aussage, aber barrierefreiheit bezieht sich auch auf kleinwüchsige Personen und Kinder für die eine Selbstrettung möglich sein soll/muss.
Für diese bietet ein Handlauf auf 1,10m Höhe kein sicheren Halt. (Nach DIN 18065 Treppen, Geländer, Handlauf ist ein Handlauf bis 1,12m Höhe zulässig.)
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 06.11.2015
Uhrzeit: 17:36
ID: 54993



AW: Umgehung der DIN 18040-1 bei Bürogebäuden #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Aber mach doch einfach, was du denkst...
??? Das geht beim Bauen ja leider nicht.


P.S. Was für eine MBO zietiert Du eigentlich. In den mir zugänglichen MBOs steht unter §50 Abs. 2 folgendes

Zitat:
(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für

Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
Sport- und Freizeitstätten,
Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten,
Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein.
Das "zweckentsprechend" bezieht sich bei Dir auf das ganze Gebäude, in "meiner" MBO aber nur auf die Räume - also die Nutzfläche, sprich alles andere muss barrierefrei sein.
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Antwort

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®