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Erstellt von
Lang
21.06.2017, 10:07
AW: Zeichnungen für Bauantrag für Bekannte
Nach meinem Verständnis haftet der, der die Pläne unterzeichnet auch für deren Richtigkeit. Wenn du namentlich nirgends auftauchst, kannst du das ganze glaube ich recht entspannt sehen.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht |