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Erstellt von Lang 21.06.2017, 10:07
AW: Zeichnungen für Bauantrag für Bekannte

Nach meinem Verständnis haftet der, der die Pläne unterzeichnet auch für deren Richtigkeit. Wenn du namentlich nirgends auftauchst, kannst du das ganze glaube ich recht entspannt sehen.
Architektur-Themenbereiche: Planung & Baurecht
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