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![]() Beitrag Datum: 03.03.2011 Uhrzeit: 15:15 ID: 42817 | Social Bookmarks: Fehlende Bereich kannst du in Seminaren und Kursen bei deiner Kammer abdecken. Die BYAK bietet z.B. auch spezielle eine Reihe an für Voraussetzungen zur Eintragung, z.B. VOB, HOAI 2009 etc. AiP gibt es zumindest in Bayern offiziell nicht mehr. |