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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.12.2013 Uhrzeit: 09:36 ID: 51594 | Social Bookmarks: Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass jedwede Haftung von einer Unterschrift unter der Baugenehmigung abhängt. Die Unterschrift bezieht sich nur auf die bauordnungsrechtlichen Aspekte, also ob die Planung dem Baurecht entspricht, es gibt da aber auch noch mehr als einen privatrechtlichen Fallstrick. Zugegeben, wer heute ohne Helm fährt ist morgen nicht automatisch tot, aber jeder muss für das, was er macht gerade stehen, wenn es zu nem Unfall kommt. Ich kann mir auch partout nicht vorstelllen, dass es in ganz Süddeutschland nicht einen Architekten geben soll, der "moderne" Gebäude planen kann, am Geld liegt es ja nach Deiner Aussage nicht... ByAK - Bayerische Architektenkammer Für Bauherren und Immobilienbesitzer: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg |
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