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Datum: 08.03.2010
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AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #16 (Permalink)
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das bedeutet, dass meine Einschätzung im Beitrag vorher richtig zu sein scheint?!
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Datum: 08.03.2010
Uhrzeit: 18:45
ID: 38154



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #17 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Ich würde bezogen auf die Bagatellgrenze dort nur 1 Bauteil sehen, nämlich eine
Außenwand.
Das hat allerdings interessante Folgen...
Hallo Kieler,

ich persönlich sehe zumindest 2 Bauteile. Eine Außenwand (1) und eine Vorhangfassade (6). Die Glasfassade wird sowieso extra betrachtet.

Gruß
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Blumenschein

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Datum: 09.03.2010
Uhrzeit: 09:03
ID: 38161



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #18 (Permalink)
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Zitat:
...und eine Vorhangfassade (6)...
auf Deinem Bild zeigt aber keiner der drei Pfeile auf eine solche...
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Datum: 09.03.2010
Uhrzeit: 10:22
ID: 38164



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #19 (Permalink)
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Hallo Kieler,

gedacht war dafür Pfeil "Bauteil 3"
Gruß
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Blumenschein

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Datum: 09.03.2010
Uhrzeit: 10:34
ID: 38165



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #20 (Permalink)
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glaubst Du, dass die EnEV das mit Vorhangfassaden meint?
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden implizieren zwar, dass es sich um
Vorhangfassaden handeln könnte, schau Dir mal die geforderten U-Werte für
Vorhangfassadfen an, dann weißt Du welches Bauteil das ist!

Aus:
Tabelle 1
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen

[Zeile] [Bauteil]................[Maßnahme nach]...[Wohngebäude].......[Nichtwohngebäude]

[2d] ....[Vorhangfassaden] [Nr. 6 Satz 1]........[1,50 W/(m²·K) 4)]...[1,90 W/(m²·K) 4)]
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Datum: 10.03.2010
Uhrzeit: 07:46
ID: 38177



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #21 (Permalink)
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Hallo,

ich finde leider keine genauere Definiton für Vorhangfassade in der EnEV.
Für mich setzt sich eine Vorhangfassade aus folgenden Komponenten zusammen:

• Dämmung,
• Unterkonstruktion inkl.
• Befestigungsmittel,
• Hinterlüftung,
• Außenverkleidung (Vorhang).

Du hast allerdings recht, wenn die Mindest U-Werte für Vorhangfassaden recht hoch sind.
Allerdings hatte die EnEV, mit Blick auf ihr eigenes Ziel, schon immer teileweise seltsame Ansprüche gegenüber einzelnen Bauteilen.

Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 10.03.2010
Uhrzeit: 08:58
ID: 38179



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #22 (Permalink)
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Na Du bist aber hartnäckig:

Zitat:
Zitat von EnEV 2009 z.B. Anlage 3
6 Vorhangfassaden
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Vorhangfassaden in der Weise erneuert
werden, dass das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird, sind die Anforderungen
nach Tabelle 1 Zeile 2d einzuhalten. Werden bei Maßnahmen nach Satz 1
Sonderverglasungen entsprechend Nr. 2 Satz 2 verwendet, sind abweichend von Satz 1
die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 c einzuhalten.
Ich würde jetzt mal behaupten, dass durch das fett gedruckte Wort klar sein
sollte, dass es sich um eine Glasfassade handelt, wäre das nicht so, dann
würde es in Deutschland wohl kaum noch andere Konstruktionen als
vorgehängte hinterlüftete geben, denn ein U-Wert von 1,5 bedeutet, dass
es z.B. ausreichte eine Holzverschalung auf UK direkt auf´s Hintermauerwerk
zu schrauben
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Datum: 15.04.2010
Uhrzeit: 07:49
ID: 38628



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #23 (Permalink)
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Hallo,

zum Ursprungsthema noch eine Ergänzung.

Bitte Seite 3 unten beachten.
Ich darf darauf hinweisen, dass das pdf schon ein wenig älter ist. Die Stellungnahme des DIBT wird wohl die 12. Auslegungsstaffel sein.
Interessant ist jedoch, dass sich die "Expertenrunde" scheinbar auch nicht einig ist.
Vielleicht wäre hier mal ein Gericht oder der Gesetzgeber gefragt.

Das Thema scheint spannend zu bleiben.
Gruß
--
Blumenschien
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf ML-Mitteilungen_11-09_Nordrhein.pdf‎ (356.9 KB, 105x aufgerufen)

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Datum: 15.04.2010
Uhrzeit: 08:38
ID: 38629



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #24 (Permalink)
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ich fnd´das nicht spannend, sondern verwirrend und lächerlich. Es ist jetzt
schon jedesmal ein Kraftakt, den Bauherren so einigermaßen Sinn und Folgen
der EnEV zu erklären, und dann ist noch nicht mal so eine "Bagatelle" geklärt.
Als wenn das Leben eines Planers nicht schon Fallstricke genug hätte...
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Datum: 15.04.2010
Uhrzeit: 09:04
ID: 38630



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #25 (Permalink)
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Hallo,

nur wer könnte denn Ansprechpartner sein, damit sich mal was ändert?
Die Kammer, das Bundeswirtschaftsministerium, der Kommunalpolitiker...??

Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 15.04.2010
Uhrzeit: 09:42
ID: 38632



AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster #26 (Permalink)
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[OT]...wohl eher der liebe Gott [/OT]
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