|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.08.2011 Uhrzeit: 19:53 ID: 44731 | Social Bookmarks: 1- ich würde den lageplan vom vorigen baugesuch nehmen. das amt prüft die "abgeschlossenheit", und nicht die abmessungen/die abstandsflächen o.ä. 2- soweit ich weiss, sind wohnungsteilung und gartenteilung zwei unterschiedliche dinge. wohnungsteilung ist "richtige" eigentumsbildung, garten ist sondernutzungsrecht am gemeinschaftseigentum (oder so). in der letzten teilungserklärung waren das 2 verschiedene pläne. 3- klar, alte ansichten nehmen, drüberzeichnen. kein problem. Aussehen: absolut egal, solange die Wohneinheiten ablesbar sind. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
Beiträge: 353
Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 31.08.2011 Uhrzeit: 23:21 ID: 44834 | Social Bookmarks: Danke Leute! Der Lageplan muß in dem Fall nicht von einem Vermesser für diesen Anlaß gefertigt sein. Habe einen alten Lgpl eingescannt und nur das betreffende Grundstück nachgezeichnet. Das mit dem Gelände haben wir geklärt. Es wurde nun doch aufgeteilt Die gescannten Ansichten habe ich freiwillig kurz durchgezeichnet. Sah furchtbar aus, da das Papier von damals rötlich war. |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Landschaftsarchitektur - Fragen | möwe | Studium & Ausbildung | 0 | 09.05.2011 22:40 |
Mein erstes Modell- Was fällt euch dazu ein? | architekture | Präsentation & Darstellung | 10 | 21.10.2009 06:28 |
Hab ein paar Fragen ... :) | MaLu | Studium & Ausbildung | 4 | 13.12.2008 18:28 |
viele 3d-Fragen | minna | Präsentation & Darstellung | 1 | 11.04.2008 11:46 |
energieabschätzung - software dazu??? | jeza | Konstruktion & Technik | 1 | 30.11.2007 21:39 |