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Archimedes 22.05.2012 12:58

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Nein, Julez hat schon Recht, die 10 Euro netto / h wird sie als Berufeinsteigerin vergessen können, wenn sie bei diesem Büro bleiben will, denn das wären bei durchschnittlich 168 Monatsstunden ein Nettogehalt von 1680 Euro und dafür müßte sie als Ledige mit Steuerklasse 1 ca. 2.600-2.700 Euro brutto verdienen.
Das zahlt kaum jemand für eine Berufseinsteigerin. Es gibt genug Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, die ab 1.500 Euro gerne einsteigen.
Natürlich hat sie schon dort gearbeitet und evtl. einen gewissen Wert für das Büro, aber ich würde es mal mit einem Einstiegsgehalt von 2.500 Euro/brutto versuchen und bis max. 2.200 Euro runtergehen. Probezeit können die sich aber schenken, weil man sie ja kennt.

Wir zahlen studentischen 400 Euro-Kräften deutlich weniger als 10 Euro die Stunde, weil das vom Nettolohn absolut ungerecht gegenüber fertigen und berufserfahrenen Kräften ist, die zwischen 8 und 11 Euro/netto pro Stunde als Bauzeichner und Architekten liegen.

Siehe auch hier:


Uni, FH oder Ausbildung - welche Fächer bringen die höchsten Löhne? - SPIEGEL ONLINE

Flo 22.05.2012 14:57

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Julez (Beitrag 46834)
Es ist sehr wahrscheinlich das ich als freier Mitarbeiter beginnen werde was für mich die Frage nach dem zu fordernden Bruttolohn aufwirft.
Mein derzeitiger Nettolohn von 10€ kann ich vergessen oder? :confused:
Was würde diesen 10€ bei freier Mitarbeit denn über den Daumen gepeilt als Brutto entsprechen?

Wenn Du als freier Mitarbeiter anfängst, hast du ja mit brutto/netto nix am Hut. Dein Auftraggeber zahlt dir einen Stundenlohn und du musst dich um Versicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufshaftpflicht) und Steuern kümmern. Zusätzlich hast du kein Einkommen im Krankheitsfall, kein bezahlten Urlaub und auch keine bezahlten Feiertage. Arbeitslosenversicherung oder Kündigungsschutz hast du auch nicht. Du trägst also das ganze Risiko alleine. Deswegen kann man dein Gehalt nicht mit dem Gehalt eines Festangestellten vergleichen.
Ich halte 15€/h für die untere Grenze.

Zitat:

Zitat von Julez (Beitrag 46834)
Und was ist als Abgaben zu zahlen in diesem Beschäftigungsverhältnis?
z.B. die gesetzliche Krankenversicherung geht ab 150€ los, aber speziell zu Renten- und Sozialversicherung ist es schwer etwas im Netz zu finden.
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet.

Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere. Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, bist du eventuell auch zwangsweise Rentenversichert. Das solltest du vorher klären, da die das Geld auch rückwirkend kassieren.

Grüße, Florian

Archiologe 22.05.2012 16:01

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 46842)
Gesetzliche Krankenkasse (Krankenversicherung, Pflegeversicherung)fängt bei 250€, wenn ich mich richtig erinnere.

Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:

Zitat:

Beitrag

Der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bemisst sich - wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich - anhand des Einkommens. Für Arbeitnehmer, die nach § 6 Abs. 1 SGB V keiner Versicherungspflicht unterliegen, definiert die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2012: 3.825,00 €) die monatliche Prämie für die freiwillige Krankenversicherung.

Für Selbständige, die sich im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten absichern, wird ein Einkommen zugrunde gelegt, das sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Kann ein niedrigeres Einkommen nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit einer Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Hierfür ausschlaggebend ist die Bezugsgröße für die alten Bundesländer in Höhe von 2.555 €.

Für Selbständige
ohne Gründungszuschuss werden 3/4 der Bezugsgröße und
mit Gründungszuschuss, oder in Härtefällen auf Antrag, wird 1/2 der Bezugsgröße zur Berechnung herangezogen.

Für 2011 ergeben sich daraus folgende Bemessungsgrundlagen:
1.916,25 € (ohne Gründungszuschuss)
1.277,50 € (mit Gründungszuschuss).
Quelle Wikipedia

Flo 22.05.2012 16:23

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 46843)
Eine freiwillige Versicherung bei gesetzl. Krankenkassen beginnt bei 150€/Monat. Des Weiteren gilt:

Wie kommst du denn auf die 150€? Bei einer min. Bemessungsgrundlage von 1.916,25€ und einem Beitragssatz von 15,5% komme ich auf knapp 300€. Das entspricht auch den Infos, die man z.B. bei der Techniker Krankenkasse findet.

Grüße, Florian

Archiologe 22.05.2012 17:26

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Bei nachweislich geringen Gesamt-Einkünften incl. sonstiger Familienangehörigen kann die Kasse einen geringeren Beitrag anbieten. Es gibt die Möglichkeit für jeden, der monatlich wenig Gewinn macht, einen "Antrag auf Ermäßigung" zu stellen.

Dieses publizieren die Kassen nicht, geben es nur zu, wenn man ausdrücklich danach fragt. Darüber steht auch nichts auf der Website zumindest der TK.

Es gibt jetzt die ~1200,- als Mindestbemessungsgrenze für alle Selbstständige, aber nur auf Antrag. Du hast kein "Recht" darauf und sie wollen Verdienst des Ehepartners, Kapitaleinnahmen etc. dazu wissen. Wenn man tatsächlich weniger hat, wird sehr schnell genehmingt. Aber Du musst nach dem "Antrag auf Beitragsermäßigung" fragen!

Julez 23.05.2012 11:04

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Danke für die schnellen Antworten!

@Archimedes:2500-2200€ wäre im Falle einer Festanstellung schon im Rahmen meiner Vorstellungen. Netto wären das ja so um den Dreh 1300-1500€ schätze ich mal
(off topic: Julez kommt von Julian ;))

@ Flo: Du schreibst von 15€ (2400€ Brutto?) als Untergrenze. Was ich mich dabei Frage, ist welche Zahlungen davon abgehen.
Bzw ist das ein Erfahrungswert oder hast du das irgendwo gelesen?

Soweit ich weiß gehen zwischen Brutto und Netto ab:
-Solidaritätszuschlag: 5,5%
-Kirchensteuer: entfällt
-Steuern, nach Steuerklasse I
-Krankenversicherung 150 -250 (Kulanz- und Normalfall)
-Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung? Wieviel wäre das bei z.B. 15€ /Stunde also 2400€ Brutto?
-fehlt etwas?

Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
z.B. Würde mich interessieren was ich machen sollte wenn ich 2200€ als Festangestellter und 2500€ als freier Mitarbeiter geboten bekäme, und die Höhe des Nettoeinkommens alleiniges Entscheidungskriterium wäre.

Nen schönen Tag!

lg Julez

Archimedes 23.05.2012 11:55

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Julez (Beitrag 46849)
Kann man z.B. irgendwie ansatzweise ein Bruttogehalt eines Festangestellten und das eines freien Mitarbeiters vergleichen?
lg Julez

Grobe Faustformel meinerseits für den Vergleich von Festanstellung und freier Mitarbeit, damit man netto (unter Berücksichtigung von unbezahlten Urlaubs- und Krankentagen, mit eigener Renten- und Krankenversicherung sowie Abwägung unternehmerischen Risikos) etwa das Gleiche raus hat:

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100

Da kann man sich jetzt über Kleinigkeiten streiten, aber grob sollte man das so ansetzen, damit man keine bösen Überaschungen als freier Mitarbeiter erlebt und sich genausogut wie ein Angestellter versichern kann.

Julez 23.05.2012 12:20

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Archimedes (Beitrag 4685095409069162)

Bruttomonatsgehalt Angestellter geteilt durch 100 = Stundensatz (netto) als freier Mitarbeiter

Beispiel:

2.500 Euro brutto/Monat
_____________________ = 25,00 Euro pro Stunde zzgl. Materialauslagen und MwSt.
100

Das verwirrt mich. die 25€ pro Stunde sind der "Stundensatz (netto)" oder meinst du "Stundensatz (brutto)"?

Archimedes 23.05.2012 13:30

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Julez (Beitrag 46851)
Das verwirrt mich. die 25€ pro Stunde sind der "Stundensatz (netto)" oder meinst du "Stundensatz (brutto)"?

Stundensatz netto, wie ich geschrieben hatte, also kommen noch Auslagen und MwSt. dazu.

Soviel mußt Du als richtiger Selbständiger, was ein freier Mitarbeiter sein sollte, pro Stunde Deinem Auftraggeber berechnen.

Also z.B. arbeitest Du für Auftraggber Müller an Projekt xy im Mai 115 Stunden, dann schreibst Du ihm im Juni eine Rechnung über:

115 h x 25 € = 2875 €
+ Auslagen für Papier, Drucke, Porto, etc.: 65 €

Gesamt (netto) = 2.940 €
+ 19% MwSt. = 558,60 €
Gesamt (brutto), Rechnungsbetrag = 3.498,60 €

Davon mußt Du dann alle Deine Kosten decken.

Christo 23.05.2012 18:26

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Ich halte 25 € für "auf die Dauer" als zu knapp kalkuliert. Es geht, wenn der „Auftraggeber“ Rechner, Software und Berufsschulpflicht stellt - aber die hast Du dir als richtiger Selbstständiger ja schon angeschafft und die müssen auch bezahlt werden. Ebenso deine Miete, Firmenwagen, Fortbildung, Beiträge, Rentenversicherung etc. Und einfach den Urlaub rauszurechnen - das sind min. ein Monatseinkommen in Jahr, also auch kein Pappenstiel.

Eine Katastrophe sind 25 € nicht, aber schon eher ein Freundschaftspreis fürs kennen lernen. Der dann bei anderen Projekten wieder reingeholt werden muss.
Habt ihr so was im Studium nicht gelernt?

Archimedes 23.05.2012 19:00

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Christo (Beitrag 46855)
Ich halte 25 € für "auf die Dauer" als zu knapp kalkuliert. Es geht, wenn der „Auftraggeber“ Rechner, Software und Berufsschulpflicht stellt - aber die hast Du dir als richtiger Selbstständiger ja schon angeschafft und die müssen auch bezahlt werden.

Größere Anschaffungen mußt Du dann auch kostenmäßig auf 2-3 Jahre verteilt ansetzen, dann paßt auch das.
25 € pro Stunde entsprechen ja nach meiner Sicht der Dinge "nur" 2.500 € Brutto Angestelltengehalt. Wenn Du als freier Mitarbeiter soviel "wert" bist, wie ein Mitarbeiter mit 3.500 € brutto, dann solltest Du 35 € oder mehr ansetzen.

Julez 23.05.2012 19:34

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Archimedes, danke schonmal bis hierher für deine informativen Beiträge.

Ich bin entsetzt!! : mad:

Denn in dem Büro wo ich arbeite wird niemand fest eingestellt.
D.h. entweder ich bekomme durch gute Argumente ne Ausnahme hin und bekomme dann 2200€ bis 2500€ oder ich werde 'nur' freier Mitarbeiter.

Mit 15-22€/Stunde (Brutto) werden diese meiner neuen Erkenntnisse nach aber schon sehr deutlich unterbezahlt oder kann man das differenziert sehen?
Allerdings arbeiten sie auch zumeist im Büro und nicht zu Hause.

Ist es denn realistisch das ich z.B. im Raum Köln um die 2400€ Brutto in einem angestellten Verhältnis bekommen könnte?
(28 Jahre, männlich, gutes Diplom, sehr gute CAD/Software Kentnisse, 3 Jahre lang je einen Tag die Woche Praxiserfahrung LP 1-4 (teilweise5))

@Christo. Nein leider wird man auf der Uni nicht auf die Situation vorbereitet was vielleicht einen Teil dazu beiträgt, dass unwissende Berufseinsteiger für nen Hungerlohn arbeiten.

Christo 23.05.2012 19:34

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Ich meinte das schon in Relation zu einem 2500 Bruttogehalt eines Angestellten.
Auf die 25 € komm ich nur wenn ich sehr Viel rausrechne. Ein Freier kostet einfach auf der Rechnung mehr als ein Angestellter auf seiner Lohnabrechnung (auch Brutto) stehen hat.

k-roy 23.05.2012 23:13

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
also ich kenne kein ordentliches Büro, welches nicht fest anstellt.
Das sollte doch immer Entscheidung des Arbeitnehmers sein, wie er sich anstellen lassen möchte.

Patrick123456 24.05.2012 04:53

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Meiner Meinung nach sind 25,00€ pro Stunde für einen „richtigen“ Selbstständigen Architekten unternehmerisch ziemlich irrsinig.
Der von Julez beschriebene „freie“ Mitarbeiter, der, korrigiere mich wenn ich falsch liege, Montag bis Freitag um 8.30 in Büro kommt, zeichnet und um 18.00 wieder nach Hause fährt, hat andere Voraussetzungen.
Hier gibt es normalerweise keine Aufwendungen für Lizenzen, Büromaterial, Akquise o.ä. obwohl sich Kosten dafür steuerlich gelten machen lassen.
Dazu kann man normalerweise wöchentlich garantiert 40-60 Stunden arbeiten und diese auch verrechnen.
Persönlich würde ich auf jeden Fall zu einer Anstellung raten, weil von der „freien“ Mitarbeit in erster Linie der Arbeitgeber profitiert. Als Einstiegsoption bzw. zur Orientierung finde ich es sicher eine Möglichkeit, längerfristig, auch im Hinblick auf Zukunftsplanung nicht.
Stundensätze liegen meines Wissen etwa in dem von dir beschriebenen Bereich (0-2 Jahre Erfahrung). Wenn ich Absolvent wäre, als „freier“ Mitarbeiter anfangen müsste und in dem Büro schon gearbeitet hätte, würde ich nicht unter 18,00€+ brutto +Mwst. die Stunde einsteigen.
Für ein schickes Loft und einen BMW wird das aber nicht ganz reichen ; )

Archimedes 24.05.2012 07:17

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Christo (Beitrag 46858)
Ein Freier kostet einfach auf der Rechnung mehr als ein Angestellter auf seiner Lohnabrechnung (auch Brutto) stehen hat.

Vergesse nicht die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers und das was der Arbeitsplatz (Hardware, Software, Miete, Möbel, Versicherung) kostet. Außerdem zahlt man dem Freien nur die wirklich geleisteten Stunden.

Es kann sich durchaus lohnen auch gut bezahlte freie Mitarbeiter zu beschäftigen, gerade wenn die Auftragslage schwankt.

Wenn das Büro nur aus freien (bzw. scheinselbständigen) Mitarbeitern und studentischen Hilfskräften besteht ist das sehr fragwürdig und aus meiner Sicht unseriös.
Freie Mitarbeiter sollten nur eine Ergänzung zu einem festen Stammpersonal sein.

Archimedes 24.05.2012 07:22

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Patrick123456 (Beitrag 46860)
Meiner Meinung nach sind 25,00€ pro Stunde für einen „richtigen“ Selbstständigen Architekten unternehmerisch ziemlich irrsinig.

Man sollte nicht den Fehler machen und Scheinselbständige, Freie Mitarbeiter und freie Architekten in einen Topf zu werfen.

Für einen Architekten mit eigenem Büro und als Hauptauftragnehmer gegenüber Bauherrn gehen weniger als 45 € (netto) Stunde gar nicht, auch wenn nach HOAI bei Nachkalkulation manchmal noch weniger übrig bleibt.

Als "freier" Mitarbeiter ohne direkte Aufträge vom Bauherrn, sondern als Zuarbeiter für Architekturbüros schwanken Stundensätze schätzungsweise zwischen 20 und 35 €/h. Je nachdem was man bieten kann.

Scheinselbständige sollte es generell nicht geben.

Archiologe 24.05.2012 09:31

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Patrick123456 (Beitrag 46860)
Der von Julez beschriebene „freie“ Mitarbeiter, der, korrigiere mich wenn ich falsch liege, Montag bis Freitag um 8.30 in Büro kommt, zeichnet und um 18.00 wieder nach Hause fährt, hat andere Voraussetzungen.

Das klingt aber wirklich stark nach Scheinselbstständigkeit. Das ist Chefs liebste "Anstellungsart". Keine Nebenkosten, keine Kündigungsfristen, die Arbeit wird im Büro geleistet und gut! Kann der doch selber sehen, wie er durchkommt. Im Architektenvertrag mit dem Bauherren sind dann die "Scheinselbstständigen" als normale Angestellte aufgeführt und werden auch so vom Bauherr bezahlt. Die Differenz streicht sich der Chef ein. Scheint gang und gäbe zu sein in unserem kranken Business.

Archimedes 24.05.2012 11:01

AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
 
Zitat:

Zitat von Archiologe (Beitrag 46863)
Die Differenz streicht sich der Chef ein. Scheint gang und gäbe zu sein in unserem kranken Business.

Sowas mache ich nicht mit. Denn nur mit zufriedenen Mitarbeitern, mit einer gewissen Sicherheit was Finanzen und Arbeitsplatz angeht, kann man auf Dauer ein Vertrauensverhältnis aufbauen und gute Arbeit abliefern.

Ich hoffe, dass die Ausbeuterbüros nach und nach vom Markt verschwinden, denn sie machen auch seriösen Büros das Leben schwer und Aufträge streitig.


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