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fuenfjahresplan: Offline


fuenfjahresplan is an unknown quantity at this point

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Datum: 22.06.2009
Uhrzeit: 20:24
ID: 34185



AW: Re: Re: info:

#1 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von secretgarden Beitrag anzeigen
150 euro ist mir definitiv zuviel grad zum beiseitelegen.
arbeite zur zeit notgedrungen freiberuflich und halte mich gerade so über wasser.
habe mir die website auch angeguckt und muss sagen die beiträge sind ja der hammer.....
und das ist nur der mindestbeitrag! 150.-euros bei geschildeter freiberuflicher tätigkeit bis zum rentenalter. kannste dir ja ausrechnen was am schluss dabei an rente raus kommt!

wenn du mal hartz4 beantragen muss wegen auftragslosigkeit übernimmt die arge nur den mindestbeitrag der gesetzlichen r-versicherung. das sind 40euro. den rest darfst du selber bezahlen. oder das versorgungswerk schmeisst dich irgenwann raus, weil du keine beiträge mehr zahlen kannst.


Zitat:
Zitat von Tobias Beitrag anzeigen
Unabhägig davon, ab man es sich leisten kann oder nicht: LANGFRISTIG DENKEN. Es lohnt sich mitunter, bei Geschwistern oder Eltern zinslose Darlehen zu nehmen, um in das Versorgungswerk einzuzahlen. Je früher, desto besser, wenn man die spätere Rente im Auge behält.

was ist das für ein vorschlag! zinsloses darlehn der verwandten für die rente. gruselig!

die vorgungswerke haben die anwartschaft überwiegend bei investmentbanken angelegt. hypro real estate!!!!
ihr müsstet alle unserer angie danken, dass ihr noch irgendwann rente bekommen werdet!!!

Geändert von fuenfjahresplan (22.06.2009 um 22:30 Uhr).

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Datum: 24.06.2009
Uhrzeit: 13:14
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AW: Re: Re: info:

#2 (Permalink)
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Alle Finanzprodukte basieren auf Investment, und daher auch Risiko. Und alle Investmentfonds sind massiv eingebrochen.

Die Renten bleiben aber trotzdem stabil, da das Versorgungswerk kein Fonds ist. Es ist trotz alledem ein Versicherungsunternehmen, das Geld investiert, ein Zugeständnis an Mindestzinssatz macht, und Teile der Zinsgewinne als Eigengewinn der Versicherungsgesellschaft einbehält.

Man kann natürlich auch einen eigenen "Rentenfond" auflegen, jedoch trägt man dann mehr Risiko und hat auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir müssen einfach von unserem Anspruchsdenken weg, wenn Du Festangestellt bist, bekommst Du im Alter mit den Architektenlöhnen auch keine grosse Rente. Die Zeiten sind definitiv vorbei.

Wenn du arbeitslos bist, ruht deine BFA-Renteneinzahlung genauso, sprich dies drückt alles die Höhe der Rente.

Mit einer BFA Befreiung und Einzahlung ins Vorsorgewerk kannst Du eigentlich nur gewinnen, du kannst bei Arbeitslosigkeit die Beitrage auch aussetzen.

Es wurde im Forum in einem anderen Thread von einer Absolventin mal die Frage nach der Höhe des Beitrages für eine Rente von 2000 Euros gefragt.
Dazu müsste man ein konstanten Jahresgehalt von 57.000 € bis zur Rente haben.

Wie viele Architekten kommen dahin?

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Datum: 24.06.2009
Uhrzeit: 14:19
ID: 34212



AW: Re: Re: info: #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von fuenfjahresplan Beitrag anzeigen
und das ist nur der mindestbeitrag! 150.-euros bei geschildeter freiberuflicher tätigkeit bis zum rentenalter. kannste dir ja ausrechnen was am schluss dabei an rente raus kommt!
Habe mir mal die Mühe gemacht und die alten Unterlagen meines Versorgungswerk von 2004 herausgesucht.
Da gibt es eine Tabelle, in der der Rentenanspruch berechnet wird.

Zitat:

Aus der nachfolgenden Richtwerttabelle kann entnommen werden, welcher Rentenanspruch in etwa erzielt wird, wenn
an dem Eintrittsalter (Alter bei Mitgliedschaftsbeginn) monatlich konstant 100€ bis zum 65. Lebensjahr als Beitrag entrichtet
werden. Wird ein x-faches von 100€ monatlich kontinuierlich entrichtet, erhöht sich auch der Rentenanspruch um das x-fache:

Eintrittsalter| monatl. Rente

25 -530€ 35 -350€
26 -510€ 36 -330€
27 -490€ 37 -320€
28 -470€ 38 -300€
29 -450€ 39 -290€
30 -430€ 40 -270€
31 -410€ 41 -260€
32 -400€ 42 -250€
33 -380€ 43 -230€
34 -360€ 44 -220€

Zu dieser Tabelle ein Beispiel:

Eintrittsalter: 30. Lebensjahr
montl. Beitrag (konstant) bis zum 65. Lebensjahr: 500€
monatl. Altersruhegeld (rund): (430€ x5=) 2.150€

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 18:29
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Zitat:
Originally posted by Tobias
Informiere dich doch am Besten auf den Seiten der AK BaWü (http://www.akbw.de/) ... da steht alles ausführlich beschrieben. AiP gibt es auch in Thüringen.
wo ich vorhin schrieb dass ich die infos nicht brauche war übrigens auf DEN link da oben gemeint!

hab erst jetzt nachm nachträglichen lesen gemerkt dass du mich wohl missverstanden hast

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 18:33
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Zitat:
Wenn du angestellt bist, musst du ja versichert sein. Bei deinem Netto-Gehalt sind die Versorgungswerk-Beiträge ja bereits abgezogen.
also den satz verstehe ich selsbt nach mehrmaligem lesen nicht

von welchem nettogehalt sprichst du jetzt???

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Beitrag
Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 19:44
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Als Angestellt mußt Du ja in jedem Fall etwas zahlen. Wenn nicht beim Versorgungswerk dann eben Sozialabgaben und Rentenbeiträge bei der BfA und die sind nicht unbedingt billiger. Und wenn man freiberuflich arbeitet sollte man gerade schauen, dass man möglichst früh eine Absicherung startet, sonst vergißt man es mit der Zeit und steht irgedwann blöd da - nämlich ohne Vorsorge.

Grüße,
Samy

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 19:50
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Zitat:
Originally posted by Samsarah
..., sonst vergißt man es mit der Zeit und steht irgedwann blöd da - nämlich ohne Vorsorge.
Genau ... und aus diesem Grund sollte auch jeder mal Kontakt mit einem Versorgungswerk aufnehmen und sich frühzeitig beraten lassen. Am Besten, bevor man an die Bewerbungen geht!!!

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 19:53
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jaja!
das ist mir doch klar und eigentlich selbstverständlich dass man sich selber absichert.

aber wie soll das gehen wenn man als freiberufler 900 euro verdient und dann davon MINIMUM 150€ ans versorgungswerk???

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 20:13
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Du kannst diese Beiträge auch bei der Einkommenssteuer geltend machen. Wobei bei 900€ Monatsgehalt minus abzugfähige Ausgeben etc. kaum Steuern zu zahlen sein würden...
Natürlich heißt es erst mal haben oder nicht haben, aber wie Tobias schon sagt, dann lieber die Eltern anpumpen als hinterher ohne Versorgung oder mit großem Nachteil zu leben.

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 21:37
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genau ... lässt du dir von deinen eltern oder geschwistern die 150 EUR monatlich in Form eines Zinslosen Darlehens auszahlen, damit du die Versorgung zahlen kannst. Und wenn du nicht abhängig von ihnen sein möchtest, zahlst den 1-2% Zinsen ... Ich habe sowas auch laufen, aber mit anderem Hintergrund (private Altersvorsorge).

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Datum: 30.05.2005
Uhrzeit: 21:46
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ist ja ansich ein guter tup blos nicht durchführbar.
meine eltern bauen grad ein haus und glaube kaum dass sie mich dann noch finanziell unterstützen würden.

sind recht geizig wenn mna das so sagen kann....... :rolleyes:

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Datum: 30.05.2005
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Ich sag meinen Eltern immer, dass ich eine bessere Anlage als Aktien bin
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Florian Illenberger

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Datum: 30.05.2005
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*lach*

naja....aber danke für den tip :-)

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Datum: 31.05.2005
Uhrzeit: 11:22
ID: 9105



vollkommen richtig! #14 (Permalink)
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als angestellter zahlst du ohnehin alles in die Sozialversicherung ein...das ist doch völlig verschenkt...der versorgungswerkbeitrag ist ja kein zusatz sondern ein ERSATZ für die SV-Beiträge !!!
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Schönen Gruß
Holger

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Francis: Offline


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Datum: 31.05.2005
Uhrzeit: 17:44
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@ Holger

Genau richtig!


Hier wird aber dazu geraten, auch schon VORHER, wenn man arbeitslos bzw. freiberuflich ist, dort einzutreten, und dass macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Weil, so toll ist die Versicherung auch nicht, da stellt man sich mit einer privaten immer besser. Ich persönlich trete erst ins Versorgungswerk ein, wenn ich mal angestellt bin, vorher ist mir das zu teuer. Da mach ich lieber eine private Vorsorge, die ich dann später weiterlaufen lasse, denn, bei den vielen arbeitslosen Architekten im Moment gehe ich nicht davon aus, dass das Versorgungswerk in 30 Jahren wirklich noch gut versorgen kann...

Als Ersatz zur gesetzlichen Rentenversicherung immer empfehlenswert, aber als private Altersvorsorge eher abzuraten...

Meine Meinung :-)

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