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Neo: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.04.2006 Uhrzeit: 13:13 ID: 15427 | Social Bookmarks: @Aip: Das mit dem Kammerbeitritt hängt wohl sehr von den verschiedenen Länderkammern und deren persönlichen Prüfkriterien ab. Es wird da nicht immer rigoros nach dem Architektengesetz vorgegangen. Meines Wissens nach, konntest Du bisher auch nach 2 Jahren schon aufgenommen werden, wenn Du nicht die ganzen beiden Jahre Vollzeit beschäftigt warst und auch nicht permanent in allen Leistungsphasen gearbeitet hast (was eh kaum jemand macht). Es dürfte auch keine allzu grosse Rolle spielen, ob Du in einem Büro oder einem Unternehmen arbeitest. Nur der der Dir diese AIP-Tätigkeit bescheinigt sollte am Besten selbst ein Kammermitglied (Architekt, Innenarchitekt) sein. Aber wie erwähnt kann das von Länderkammer und Ausschuß abhängig sein. Der Einzelfall muß geprüft werden. Ich habe auch vor dem Versorgungswerk beizutreten, weil man da einfach die Garantie hat, daß man seine eingezahlten Beiträge mit einer Verzinsung später ausgezahlt bekommt. Eine weitere private Rentenvorsorge ist auch mit Sicherheit sehr sinnvoll. Wobei man da genau aufs jeweilige Produkt achten sollte. Die Riester-Pakete der Banken und Versicherungen sind oft nicht das Gelbe vom Ei. Die beste Altervorsorge ist aus meiner Sicht immernoch Wohneigentum. Gerade für Architekten bietet sich das an. Deswegen bin ich z.B. bestrebt mir so schnell wie möglich ein Eigenheim zu zulegen. Außerdem hoffe ich, daß ich mit 70 Jahren immernoch meinen Beruf ausüben kann und nicht von der Rentenkasse abhängig bin. Für das abzusichern, empfehle ich jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung. |