|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt ![]() Beitrag Datum: 31.05.2005 Uhrzeit: 20:37 ID: 9114 | Social Bookmarks: hallo francis, was du sagst ist interessant. ich habe ehrlich gesagt keine großartige alternative gesehen...alle "alten hasen", die ich gefragt habe rieten mir eigentlich zum frühzeitigen eintritt ins versorgungswerk !!! zitate: "...hätt ich da früher drüber nachgedacht wäre ich sofort eingetreten..." usw. es mag sein, daß es verfrüht ist weil ich ja noch nicht kammermitglied bin (ab dann bist du ja pflichtmitglied !) , aber ich sehe ehrlich gesagt keine alternative. wie gesagt, es ist ein besserer ersatz zur SV. es muss halt über die jahre eine stabile einrichtung bleiben. dann finde ich es eine sehr vernünftige sache, die wir nutzen sollten. man kann übrigens bei geringem einkommen die beiträge aussetzen !
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.01.2003
Beiträge: 16
Nils: Offline
Ort: Konstanz
Hochschule/AG: Tutor Städtebau ![]() Beitrag Datum: 31.05.2005 Uhrzeit: 20:56 ID: 9115 | Social Bookmarks: In der "Zeit" vom 17. März ist ein Artikel mit dem Titel "besser sparen mit Kollegen". Es geht um Versorungswerke im Allgemeinen, die Risiken und die Vorteile. Er ist vielleicht auch in der Netz-Ausgabe zu finden. Gruß, Nils |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 29
aldirosso: Offline
![]() Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 13:34 ID: 9124 | Social Bookmarks: Hallo, Ein nicht zu verachtender Vorteil des Versorgungswerks ist die automatisch damit verbundene Absicherung der Berufsunfähigkeit. Sie tritt ab dem 1. Beitrag in Kraft (bei der BfA erst ab einer Wartezeit) und leistet relativ hoch. Vorraussetzung für die Zahlung der Leistung ist allerdings, daß man zu 100% berufsunfähig ist also gar nicht mehr als Architekt arbeiten kann (private Versicherungen zahlen auch bei prozentualer Einschränkung). Dafür kann das Versorgungswerk einen nicht auf einen anderen "Ausweichberuf" verweisen. Bei einer privaten Absicherung muß man das Risiko der BU noch einmal extra absichern oder diese Leistung reduziert die Rendite der Versicherung. Ich persönlich halte daher das Versorgungswerk für Architekten für die 1. Wahl, danach kann man noch über zusätzliche private Absicherung nachdenken. Am Anfang des Berufslebens ist es natürlich oft schwierig, überhaupt Beiträge zu leisten (es sei denn man ist angestellt), aber ich kann nur jedem raten - auch bei geringem Einkommen als freier Mitarbeiter - zu versuchen wenigstens den Mindestsatz zu leisten. Gruss Martin |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.11.2004
Beiträge: 678
Francis: Offline
![]() Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 15:40 ID: 9125 | Social Bookmarks: Also ich bin immer noch ziemlich skeptisch gegenüber dem Versorgungswerk. Klar sagen viele Architekten, man solle dort eintreten, aber ich kenne leider keinen, der schon Rente daraus bezieht und zum Glück keinen, der die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müsste. Dann könnte man sich nämlich ein besseres Bild machen, ob diese Leute zufrieden sind, mit dem was sie bekommen. Die BU halte ich für fragwürdig, 100% muss man erstmal schaffen, Rollstuhl alleine reicht da nicht. Das Berufsfeld des Architekten ist zu gross, man muss schon fast im Koma liegen, um diesen Fall zu erreichen. Die Kammer NRW zeigt ja Beispielrechungen, wo alles eher schön gerechnet wird http://www.architektenversorgung-nrw.de/index2.htm Im Beispiel wird mit einem Absolventen gerechnet, der 550 Euro monatlich einzahlt. Klar das der gut rausbekommt, aber wer soll den als Absolvent bitte 550 Euro pro Monat einzahlen, wenn es hier Absolventen gibt, die so viel im ganzen Monat verdienen??? Allein das nicht mit niedrigeren realistischen Zahlen gerechnet wird, macht mich mistrauisch... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.11.2002
Beiträge: 214
holger: Offline
Ort: Düren
Hochschule/AG: Dipl.-Ing.(FH) Architekt ![]() Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 20:22 ID: 9126 | Social Bookmarks: was hast du denn vor, wenn du in die kammer eintreten möchtest? willst du dich vom versorgungswerk befreien lassen??
__________________ ------------------- Schönen Gruß Holger |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 22:32 ID: 9128 | Social Bookmarks: Das Versorgungswerk der Architekten erziehlt einfach höhere Ausschüttungen als die gesetzliche Vorsorge da es nur gut einzahlende Mitglieder beinhaltet. Die Gesetzliche Rentenversicherung war bzw ist ein Teil des Sozialstaates und trägt andere Belange des Sozialstaates mit. Die Einnahmen aus der Renteneinzahlungen werden so nicht etwa angelegt, sondern direkt vom Staat ausgegeben. Logisch also, dass eine private Vorsorge wie die der Architekten höhere Gewinne erzielt. |
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 01.06.2005 Uhrzeit: 23:54 ID: 9132 | Social Bookmarks: Zitat:
Die 500 EUR beziehen sich wohl auf eine durchschnittliche freiwillige Mehrzahlung bzw. den anrechenbaren Teil bei einem bestimmten Gehalt. Was das Monatsgehalt angeht, hatten wir ja bereits eine Diskussion. Wenn man nicht gerade in den großén Wettbewerbsbüros arbeiten will, kann man sehr wohl angemessen gehälter erhalten!" | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 09.11.2004
Beiträge: 678
Francis: Offline
![]() Beitrag Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 09:41 ID: 9134 | Social Bookmarks: @Tobias guck mal auf der Seite vom Versorgungswerk NRW unter Hochschuabsolventen, da stehts irgendwo. Ja, ich tret ja ein, sobald ich Architekt oder Angestellt bin, klar, aber eben nicht vorher. Und dann zahle ich nur das, was ich muss ein. Übrigens: mit der Mindesteinzahlung von 153 Euro pro Monat, wenn du das 30 Jahre machst, liegt der Rentensatz zur Zeit bei etwas über 500 Euro pro Monat, ist auch nicht so viel... Aber als Alternative zur gesetzlichen mache ich es auf jeden Fall, nur eben nicht vorher schon. Und anhand dieser Rentensätze (die man unter Statistik auf der Seiter abrufen kann) lohnt es sich doch, noch zusätzlich eine private Altersvorsorge abzuschliessen, halte ich echt für sinnvoll :-) |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 06.06.2004
Beiträge: 266
secretgarden: Offline
Ort: hamburg ![]() Beitrag Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 12:30 ID: 9135 | Social Bookmarks: da stimme ich francis zu 100 % zu. selbst diese 153 euro könnte ich nie im leben monatlich beseite legen. yours mitleser die ganze zeit ![]() |
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 29
aldirosso: Offline
![]() Beitrag Datum: 03.06.2005 Uhrzeit: 08:59 ID: 9147 | Social Bookmarks: Die Regelung der Versorgungswerke, die BU-Rente nur bei 100% Erwerbsunfähigkeit zu zahlen, macht durchaus Sinn. Es ist halt eine Absicherung für den "worst case", die man günstig "dazu bekommt". Im Normalfall wird man sowieso noch arbeiten wollen, solange man dazu in der Lage ist. Das grundsätzlich das Versorgungswerk - wie jedes Rentensystem - hohe Renten nur zahlen kann, wenn auch hohe Beiträge geleistet wurden, ist denke ich klar. Immerhin ist es ein kapitalgedecktes Rentensystem und keine Solidargemeinschaft und der Gesetzlichen daher in jedem Fall vorzuziehen. Die meisten Berufsgruppen (Angestellte) haben diese Wahlmöglichkeit erst gar nicht und ich bin froh, daß es diese Möglichkeit bei den Architekten gibt. Mich würde mal interessieren, was bei der BfA rauskommt, wenn man 30 Jahre 153 EUR einzahlt, sicher keine 500 EUR Rente. Aus meiner Sicht sollte man unbedingt versuchen - spätestens nach 3 - 5 Jahren nach Eintritt ins Berufsleben - vernünftige Beiträge in ein Rentensystem einzuzahlen, sonst wird man in Bezug auf Rente auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Aber klar ist bei der heutigen Situation auch: erstmal überhaupt Arbeit finden ist schon schwer genug. Gruss Martin |
candARCH.de Registriert seit: 05.06.2002
Beiträge: 196
Daniel: Offline
Ort: Karlsruhe
Hochschule/AG: Architekturfotograf, Fachautor ![]() Beitrag Datum: 24.04.2006 Uhrzeit: 21:03 ID: 15366 | Social Bookmarks: Eine FAQ-Liste zu AIP/Kammermitgliedschaft/Versorgungswerk bietet die AK BW hier. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 8
Aip: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.04.2006 Uhrzeit: 22:19 ID: 15424 | Social Bookmarks: Mal eine andere Frage zum Thema VW: Es ja nun so, daß, wenn man als Aip ins VW einzahlt, man eine gewisse Frist hat bis man Kammermitglied werden muß(!). Wird man kein Kammermitglied fliegt man aus dem VW wieder raus und muß zur BFA. Nun ist es bei mir so, daß ich zwar namentlich als "Innenarchitektin" eingestellt bin, jedoch in einem Unternehmen, das Möbel entwirft,aber auch produziert und vertreibt. Möbelentwurf ist zwar ein Bereich der Innenarchitektur, jedoch deckt man damit ja eigentlich nur einen Teilbereich des klassischen Berufsbildes ab. Die Frage ist nun, muß man, um in die Kammer eintreten zu "dürfen" wirklich Arbeitsproben über alle LPH nachweisen, oder reicht es, wenn man nachweisen kann, daß man als Dipl.Ing.-Innenarchitektur bei einem Innenarchitekten (Kammermitglied), der allerdings nicht als solches ein Büro führt, sondern wie gesagt Möbel entwirft und vertreibt, gearbeitet hat... Im Prinzip bearbeite ich alle LPH, nur leider nicht im raumbildenen Ausbau, sondern im Möbelbereich.... Normalerweise muß man nach 2 Jahren Berufstätigkeit als AiP der Kammer beitreten, aber wie sieht es aus, wenn man nach einem Abschluß weiter als Student (Zweitstudium Architektur) auf Stundenbasis, also nicht Vollzeit gearbeitet hat? Wie wird die Teilzeitarbeit genau verrechnet? Lieben Gruß |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 12.03.2006
Beiträge: 15
Neo: Offline
![]() Beitrag Datum: 29.04.2006 Uhrzeit: 13:13 ID: 15427 | Social Bookmarks: @Aip: Das mit dem Kammerbeitritt hängt wohl sehr von den verschiedenen Länderkammern und deren persönlichen Prüfkriterien ab. Es wird da nicht immer rigoros nach dem Architektengesetz vorgegangen. Meines Wissens nach, konntest Du bisher auch nach 2 Jahren schon aufgenommen werden, wenn Du nicht die ganzen beiden Jahre Vollzeit beschäftigt warst und auch nicht permanent in allen Leistungsphasen gearbeitet hast (was eh kaum jemand macht). Es dürfte auch keine allzu grosse Rolle spielen, ob Du in einem Büro oder einem Unternehmen arbeitest. Nur der der Dir diese AIP-Tätigkeit bescheinigt sollte am Besten selbst ein Kammermitglied (Architekt, Innenarchitekt) sein. Aber wie erwähnt kann das von Länderkammer und Ausschuß abhängig sein. Der Einzelfall muß geprüft werden. Ich habe auch vor dem Versorgungswerk beizutreten, weil man da einfach die Garantie hat, daß man seine eingezahlten Beiträge mit einer Verzinsung später ausgezahlt bekommt. Eine weitere private Rentenvorsorge ist auch mit Sicherheit sehr sinnvoll. Wobei man da genau aufs jeweilige Produkt achten sollte. Die Riester-Pakete der Banken und Versicherungen sind oft nicht das Gelbe vom Ei. Die beste Altervorsorge ist aus meiner Sicht immernoch Wohneigentum. Gerade für Architekten bietet sich das an. Deswegen bin ich z.B. bestrebt mir so schnell wie möglich ein Eigenheim zu zulegen. Außerdem hoffe ich, daß ich mit 70 Jahren immernoch meinen Beruf ausüben kann und nicht von der Rentenkasse abhängig bin. Für das abzusichern, empfehle ich jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 4
tomasino: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.05.2006 Uhrzeit: 13:54 ID: 15800 | Social Bookmarks: was ist man eigentlich im Ausland mit einem in Deutschland abgeschlossenem Studium ? Habe als Praktikant in Frankreich gearbeitet, auf der Homepage wurde ich als Architekt bezeichnet ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.05.2006 Uhrzeit: 14:08 ID: 15801 | Social Bookmarks: in Frankreich ist unser Diplom jedenfalls 100% anerkannt, sowohl uni als auch fh. Bei denen heisst die beezeichnung übrigens Architecte DPLG (diplome par le gouvernement) |