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secretgarden: Offline

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secretgarden is on a distinguished road

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Datum: 27.07.2005
Uhrzeit: 15:15
ID: 10202



thema künstler-sozial-krankenkasse

#1 (Permalink)
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da in einem anderen thread hier die thematik der künstlerkrankenkasse angerissen wurde, mich aber mehr meinungen und vor allem vertiefte interessieren, eröffne ich dafür einen neuen thread.


wer hat erfahrung mit der künstlerkrankenkasse?
wer ist vielleicht sogar drin?
und kommen architekten überhaupt rein? gelten wir als künstler?

über die beiträge kann ich was zusteuern:
die künstlerkrankenkasse ist eine art zwischenschaltzentrale zwischen normaler krankenkasse und dem kunden.
heisst im klartext: sie übernimmt so etwa die hälfte der versicherungskosten. die andere hälfte trägt der versicherte.

das soll >arme< künstler unter die arme greifen, die sonst vermutlich ganz aus der gesetzlichen krankenkasse austreten würden weil sie sie sich nicht leisten können.

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2004
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Burkhard: Offline


Burkhard is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.07.2005
Uhrzeit: 15:53
ID: 10205



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das soll >arme< künstler unter die arme greifen, die sonst vermutlich ganz aus der gesetzlichen krankenkasse austreten würden weil sie sie sich nicht leisten können.

..und damit nicht für Architekten geeignet.
Wenn ich mich nicht irre muß ein künstlerischer Nachweis zu bringen sein. Und das wird uns als Architekten schwerfallen. Wir fallen nicht automatisch darunter.

Gruß Burkhard

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secretgarden: Offline

Ort: hamburg

secretgarden is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.07.2005
Uhrzeit: 16:07
ID: 10206



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wo kann man das eigentlich nachlesen wer drunter fällt und wer net?
habe laut google keinen link gefunden zur künstlerkrankenkasse.....

und warum fallen dann designer und webdesigner unter künstler und fotografen und architekten nicht???

*wollt das schon immer mal wissen....*

und zum thema künstlerischer nachweis.... DEN muss man doch beim studium - beginn an FHs auch abliefern.....warum kann man das net bei der KSK ???

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 29
aldirosso: Offline


aldirosso is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 28.07.2005
Uhrzeit: 17:03
ID: 10228



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Hallo secretgarden,

schau mal unter : www.kuenstlersozialkasse.de

da findest Du alle Infos.

Architekten haben da allerdings schlechte Karten, wenn sie in ihrem normalen Berufsfeld arbeiten.

Gruss

Martin

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Beiträge: 266
secretgarden: Offline

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secretgarden is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 28.07.2005
Uhrzeit: 18:55
ID: 10235



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hallo martin!
danke für den link - hatte ihn irgendwann auch selber gefunden.
aber bis man erst darauf kommt das wort "sozial" mit in den suchbegriff hinzuzunehmen........................ :rolleyes:

habe mich auf der website ungeschaut aber nirgends einen hinweis WELCHE berufsgruppen nu endgültig aufgenommen werden.


hat da jmd mehr glück gehabt??

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Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline

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Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 28.07.2005
Uhrzeit: 21:39
ID: 10239



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Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene

- muss Künstler oder Publizist sein
- selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
- im Wesentlichen im Inland tätig sein.

Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 KSVG). Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw. Publizisteneigenschaft.

Der Fragebogen kann samt Informationsschrift und weiteren Hinweisen im Service/Downloadbereich heruntergeladen werden. Einen Überblick über verschiedene künstlerische und publizistische Tätigkeiten gibt die Informationsschrift Nr.6 der Künstlersozialkasse zur Künstlersozialabgabe:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/d...BEF5F28BEA67AE

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 29
aldirosso: Offline


aldirosso is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.07.2005
Uhrzeit: 09:43
ID: 10248



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"- selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend "

nur der Vollständigkeit halber: man darf aber keine Angestellten haben

Gruss

Martin

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Tom
 
Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline

Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt

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Beitrag
Datum: 29.07.2005
Uhrzeit: 14:13
ID: 10257



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Yes. Ich hatte noch vergessen, das Obige in Anführungszeichen zu setzen, denn es sind reine Copy & Paste-Zitate von der Website. "Multimedia-Designer" ist in der Berufsliste im PDF ausdrücklich aufgeführt (Zauberer auch ). Wer also gewerblich Websites und Animationen macht, passt da schon ganz gut hinein. "Musiker" wäre noch eine lustige Ausweichschiene. Ich kenne einige für Geld musizierende Architekten (und zähle mich selbst auch dazu). Vielleicht sollten wir hier ein "Tektorum"-Jazz Orchestra gründen

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