ehem. Benutzer
 
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Datum: 01.02.2006
Uhrzeit: 13:39
ID: 13403



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Originally posted by audovis
Und genau das ist es! Ich kann nicht einfach so meinen Namen nehmen, bin ja schließlich ein Einzelunternehmen, und dann praktisch als Untertitel schreiben: "Architekturdienstleistungen".
Gibt es nicht irgendwo eine Aufstellung darüber, welche Begriffe "geschützt" sind und welche nicht? Das wird ja vielleicht auch auf andere Berufsgruppen zutreffen.
Ich habe jetzt nochmal in die Paragraphen geschaut (Berliner Architekten- und Baukammergesetz):
§2 Abs.1 Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt" oder "Landschaftsarchitekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist (...)

§2 Abs.6 Wortverbindungen mit den vorgenannten Berufsbezeichnungen dürfen nur Personen verwenden, die die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen befugt sind (...)

Eigentlich steht hier nichts zu "Architektur" ist aber wohl trotzdem untersagt. Ich glaube, das Ganze wird von der Kammer nicht so eng gesehen, wenn sich jetzt jemand Architekturfotograf oder Architekturvisualisierer nennt, da die Begriffe (anders als z.B. Architekturdienstleistungen) das Tätigkeitsfeld eigentlich klar definieren. Es wäre ja absurd, da rechtlich vorzugehen...
Wenn die Architektenkammer selbst von mir für den Beitritt Arbeitgeberbescheinigungen und bei eigenen Projekten...Architektenverträge(!!!) verlangte. Schon seltsam, wie konnte ich als Dipl.Ing. einen Architektenvertrag aufsetzen?

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