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Samsarah: Offline
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Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 11:03
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Es ist zumindest so, dass man auch bei Einnahmen unter 16 000€ auf die USt-Befreiung verzichten kann. D.h., dass man trotzdem USt-pflichtig sein darf, muß dann aber auch 5 Jahre dabei bleiben. Wir haben diese Verzichtserklärung damals gemacht, weil es sich fast immer lohnt, USt abzuführen. Die USt, die man durch Aufträge abführen muß, sind eh Durchlaufposten, man hat aber den Vorteil, alle selbst geleistete USt (also die 7% bzw. 16%, die man auf alle Büroeinkäufe eh bezahlt) 1:1 vom Finanzamt zurückzubekommen. Wir habeen damals keinen Grund gesehen, das nicht zu nutzen. Nur bei Einnahmen aus den USA, die dort nicht steuerbar sind (z.B. Google-Werbeeinnahmen), d.h. auf die man auch keine USt aufschlagen kann, macht man Verlust, weil man die 16% natürlich trotzdem abführen muß. Ist aber ein sehr spezieller Fall.
Oh, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten  . |
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