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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 56
arkitekt: Offline
Ort: Seeland ![]() Beitrag Datum: 29.06.2008 Uhrzeit: 23:06 ID: 29486 | Social Bookmarks: Das ist doch kompliziert alles...Recht hast Du! Natürlich kann ein Bäcker auch Bauleitung machen. Gut aufgepasst! Nur nicht als "Freiberufler" mit dem genannten steuerlichen Sonderstatus ![]() Und wie wäre es eigentlich, wenn mein Nachbar als Lagerarbeiter mich zum Unterschreiben für Bauanträge bezahlt, sonst aber firmentechnisch alle Leistungsphasen selber abwickelt? Wie würde er sich nennen? Baubetreuer? Projektmanager? Und wäre er dann auch von der Bindung seines Honorars an die HOAI enthoben, weil er kein Kammermitglied und kein Architekt ist? Dann könnte er das doppelte Honorar verlangen, mich für die übrigen Leistungsphasen anstellen und mir somit ein doppelt so hohes Gehalt bezahlen. Marktlücke? Das wäre mal ne Frage an die Kammer... Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung... Aber nach dem 0:1 ist ja eh alles egal ![]() ![]() ![]() |
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Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
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Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
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