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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 25.10.2007 Uhrzeit: 07:52 ID: 25799 | Social Bookmarks: Auf Rechnungsbeträgen ist die Rechnungssumme ohne USt (MwSt) immer NETTO. Rechnungssumme inkl. USt ist BRUTTO! Wer wie oben angeführt einen Stundensatz von 10 EUR aushandelt, muss in der Rechnung am Ende 10 EUR + 19% USt verrechnen. Weniger als 10 EUR würde ich eh nicht verhandeln. Das ist so schon nicht gerade viel. Zur Scheinselbständigkeit: Das Gesetz dazu wurde gekippt, die Scheinselbständigkeit gibt es quasi nicht mehr! Um nicht "Scheinselbständig" eingestuft zu werden, reicht es schon aus, eigenes Briefpapier (was man durch die Rechnungen ja eh haben muss), Visitenkarten etc. hat und währrend des Jahres mind. einen weiteren Auftraggeber hat (z.B. die Großmutter für die Umplanung ihrer Wohnung ;-). In den Verträgen mit dem Hauptauftraggeber darf natürlich nicht transportiert werden, dass du z.B. feste Arbeitszeiten hast, oder Weisungen befolgen musst. |
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