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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.12.2007 Uhrzeit: 20:40 ID: 26364 | Social Bookmarks: Es steht auf der Diplomurkunde, dass der Titel so genannt werden muss, wie er auf der Urkunde aufgeführt ist. Wenn du mir also deine Quellen nennst, würde ich mich gerne belehren lassen.... |
Social Bookmarks: Ich hatte auch so etwas im Sinn, also daß man das (FH) nicht mehr zwingend erwähnen muß, kann aber keine Quelle angeben. Andererseits: Warum darauf verzichten? Sperrig, naja nicht wirklich. Ich sehe keinen Grund darauf zu verzichten. Schließlich erkennt man auf den ersten Blick die Art der Hochschule, während man bei einem Dipl.Ing. nicht weiß ob man es mit einem TU, TH, FU, KH, etc. - Architekten zu tun hat. Eigentlich sollte es keine große Rolle spielen, aber manche Arbeitgeber stellen sogar bevorzugt FHler ein. Frohe Weihnachten. | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.12.2007 Uhrzeit: 14:34 ID: 26366 | Social Bookmarks: So, hier noch eine Variante von mir: Man muß sich so nennen, wie es auf der Diplomurkunde steht. FH-Absolventen können aber darauf bestehen, das der (FH)-Zusatz auf dieser beim Ausstellen nicht aufgeführt wird. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.12.2007 Uhrzeit: 16:32 ID: 26367 | Social Bookmarks: @ personal cheese: steht bei mir genau so auf der Urkunde, woher hast du die Info, dass FH-ler den Zusatz weglassen dürfen? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.12.2007 Uhrzeit: 11:54 ID: 26368 | Social Bookmarks: Das war ein Gerüch, das zur Zeit meiner Diplomarbeit im Umlauf war. Ich habe mir eben mal Hochschulrahmengesetz, Hochschulgesetz NRW und die Diplomprüfungsordnung angesehen und darin wird nichts dergleichen erwähnt. Scheint also falsch zu sein. |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.12.2007 Uhrzeit: 14:27 ID: 26369 | Social Bookmarks: dann war das wohl wieder eines von den berühmten Hochschulgerüchten ![]() Im Neuen Hochschulgesetz von Schleswig Holstein (von 2007) steht unter § 53 Hochschulgrade und Diploma Supplement Zitat:
personal cheese hatte mich auf diese Spur gebracht | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.12.2007 Uhrzeit: 02:41 ID: 26371 | Social Bookmarks: steht aber auch drin, dass es 2008 ausser kraft tritt....... |
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verkaufe "BAUKO" Buch über 1000 seiten!!! | holger | Biete | 2 | 27.10.2004 20:38 |
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