Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 27.06.2008
Beiträge: 8
susonic: Offline


susonic is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 20:47
ID: 31501



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

Mit Zitat antworten
 
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
freiberuflicher innenarchitekt und grafik-design snoebi Beruf & Karriere 6 11.01.2007 11:37
BauIng.(Dipl) - große Bauvorlage Cre Beruf & Karriere 4 09.01.2007 10:42
Einstiegsgehalt Schweiz (Dipl.-Ing. Bau TH)) Andartis Beruf & Karriere 3 21.07.2006 11:39
Newbie: Umgang mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. murvur Beruf & Karriere 1 09.04.2006 12:50
Einstiegsgehälter für Dipl.-Ing. Architektur??? marcotica Beruf & Karriere 31 18.04.2005 14:22
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®