Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 30.11.2008
Uhrzeit: 14:59
ID: 31511



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von susonic Beitrag anzeigen
Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

Das mit dem "Baumeister" kannst Du meiner Meinung getrost unter den Tisch fallen lassen. Das kommt aus dem Mittelalter, als die "Architekten" noch hauptsächlich auf den Baustellen waren und dort entschieden haben, wie was aussehen soll und gemacht wird. Das war eine ganz andere Geschichte als heute. Mir fällt da z.B. Antonio Gaudi ein, auch wenn der etwas später gelebt hat.

Ich hab vom 14. Lebensjahr an regelmäßig auf Baustellen gearbeitet und praktische Erfahrungen auch immerwieder parallel zum Studium gesammelt, dennoch würde ich es mir heute nicht zutrauen mich auf eine Stufe mit Zimmerleuten, Maurern oder auch Malern zustellen. Zu diesen handwerklichen Berufen gehört neben einer fundierten Lehre andauernde praktische Erfahrung und Routine. Die Handgriffe und Arbeitsabläufe müssen verinnertlich sein, sonst brauchst Du doppelt so lange wie andere.
Selbst bei gelernten Handwerkern gibts da große Unterschiede.
Außerdem ist es gerade bei den Rohbaugewerken nicht für Jeden was. Da muß man schon aus etwas anderem Holz geschnitzt sein, wenn man bei Wind und Wetter Leistung bringen soll. Für Leute die das "warme" Büro und eine Computermaus, statt einem Latthammer in der Hand gewöhnt sind, nicht unbedingt das Ideale.
Ich arbeite zwischendurch immermalwieder gerne praktisch am Bau um etwas Bauluft zu schnuppern und als Abwechslung vom Büroalltag, aber nach 2-3 Tagen auf der Baustelle zwickt's schon hier und da.

Also ich kenne gute Handwerker, die als Ein- oder Zweimannbetriebe (ohne Verwaltung, der Chef macht nach Feierabend den Papierkram selbst) ihre Leistungen schon ab 30 € (netto) pro Stunde anbieten.
Etwas größere Firmen aus dem Bereich Rohbauunternehmen, mit einer hochwertigen Maschinenausstattung und einer eigenen Verwaltung, bieten ihre Bauhelfer ab ca. 32 € und ihre Facharbeiter ab ca. 36 € (netto) pro Stunde an.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 14:07
ID: 31521



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Was bitte, soll dich zum "Baumeister" befähigen, und was soll dir dieser Titel bringen? Zum Eintrag in die Handwerkskammer reicht noch nicht mal ein dicker Geldbeutel, sondern nur ein Meistertitel. Du kannst dich als reiner Hobbymaurer auf dem Markt anbieten, dein Architekturdiplom macht dich doch nicht automatisch zum Maurergesellen.

Mit Zitat antworten
ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 54
adaminbaum: Offline


adaminbaum is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 23:43
ID: 31528



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ist man nach dem Vordiplom theoretisch nicht einem Bautechniker gleichgestellt?
Wurde uns im Studium immer gesagt.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 91
Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 23:52
ID: 31529



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Natürlich kann man sich mit dem Architektur Diplom in die Handwerksrolle eintragen lassen, siehe Bsp. hier :

Handwerksrolle

Das Vordiplom ist nicht dem Abschluss eines Bautechnikers gleich zu setzen, auch nicht dem des Meisters. Vordiplom hat in der freien Wirtschaft überhaupt keine Bedeutung.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 09:19
ID: 31531



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Natürlich darf Du als diplomierter Architekt Dich in der Handwerksrolle eintragen lassen und eine Baufirma, einen Dachdeckerbetrieb, eine Fliesenfirma oder einen Malerbetrieb etc. gründen und betreiben. Rein theoretisch hast Du dafür die nötigen Kenntnisse und die Erlaubnis. Ob Du deswegen aber gut Mauern, ordentlich Verzimmern und richtig Anstreichen kannst, bleibt offen.
Meiner Meinung nach geht es bei den ausführenden Kräften nicht ohne handwerkliche Erfahrung und in der Regel einer entsprechenden Lehre.


Du darfst Dich als Architekt übrigens auch mit einer Wäscherei, einem Kopierladen, einer Tierhandlung, einer Boutique etc., etc., etc. selbständig machen. Alles erlaubt...das darf im Prinzip Jeder....nur ob Du Ahnung hast von dem was Du da tust ist nicht gesagt. Der Markt und die Nachfrage regeln das Übrige.

Mit Zitat antworten
 
Benutzerbild von FoVe
 
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline

Ort: Wetzlar

FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 09:48
ID: 31533



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

Interessanter Thread hier

Als "echter" Bau- bzw. Zimmermeister kann ich dir davon nur abraten.
Nicht weil ich denke, du hättest nicht die nötige Energie dafür oder so, aber wenn du dich einmal in dem Bereich "aufgerieben" hast, dann kannst du getrost deine Architektenkarriere in die Tonne klopfen.

Ich kenne einen Architekten, dessen Frau ihres Zeichens Bauingenieurin ist, der sich aus der Not heraus selbstständig gemacht hat und auch einige Häuser entwerfen konnte. Weil ihm das Geld nicht gelangt hat, hat er nebenbei bei den Leuten auf Stundenbasis mitgearbeitet auf dem Rohbau.
Es hat sich ganz schnell herauskristalisiert, dass es für ihn keine Folgeaufträge als Architekt geben wird, weil - warum auch immer - seine Glaubwürdigkeit als Architekt nicht mehr gegeben ist. Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.
Seitdem versucht er sich mehr schlecht wie recht als selbstständiger Bauhandwerker durchzuschlagen. Da ihm dazu aber "das Händchen" fehlt, wirds damit auch ziemlich in die Hose gehen.

Ich würde dir raten, wenn du wirklich körperlich auf dem Bau tätig sein willst und dir die Belastung zutraust, dann melde einen Montagebetrieb an und geh irgendwo in den Trockenbau. Eventuell kannst du dich einer größeren Firma als Monteur auf Stundenbasis andienen. Dann brauchst du nur eine einfache Haftpflichtversicherung. Ansonsten musst du dann nur noch drauf achten, dass deine Rechnungen immer bezahlt werden und gut isses.

Was den Baumeister anbelangt - wenn das wirklich klappt, dann bin ich ab morgen Architekt

Gruß

Martin

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 10:12
ID: 31534



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von FoVe Beitrag anzeigen
Interessanter Thread hier

.... Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.
So dick ist diese Keule gar nicht...

Die Margen bei Euch im Handwerk sind etwas größer....

Aber anderes Thema.

Mit Zitat antworten
 
Benutzerbild von FoVe
 
Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline

Ort: Wetzlar

FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 10:19
ID: 31535



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

Schön wäre es gewesen

Es gibt viele Gründe dafür, warum ich heute nicht mehr als selbstständige Zimmerei zugangen bin.
Die dicken Margen im Handwerk waren es bestimmt nicht

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 12:28
ID: 31537



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #9 (Permalink)
Social Bookmarks:

Im Gewerbe oder Handwerk kannst Du "besser" auf Deine Kosten kommen, weil Du anders als ein Architekt nicht nur durch Dienstleistung (Honorar bzw. Lohn), sondern auch durch Handel und Materialpreise verdienen bzw. Deine Gewinne verstecken kannst.

Ich kenne Handwerksbetriebe, die einen Großteil ihrer Einkünfte über Handel verdienen in dem sie einfach das Material, welches sie beim Großhändler mit teils erheblichen Rabatten beziehen einfach mit 30% oder 50% Aufschlag an den Kunden weitergeben. Dafür haben sie nur 10 Minuten Papierkram und der Lohn für das Verarbeiten kommt natürlich noch obendrauf.
Ein befreundeter Schreiner verdient so regelmässig mehrere tausend Euro nur weil er bestimmte Werkstoffplatten von seinem Großhändler an eine andere Adresse (Endkunde) abliefern läßt und diesem dann den offiziellen Listenpreis fakturiert.

Der Architekt bekommt nur Lohn (Honorar) und ein paar Nebenkosten erstattet.
Wobei die realen Nebenkosten das Honorar teilweise wieder auffressen. Wenn ich bei manchen Projekten nachrechne, dann müßte ich bis zu 25% Nebenkosten geltend machen, wenn ich meine Telekommunikations- und Portokosten, Druck- und Kopierkosten und vor allem meine Fahrtkosten korrekt einkalkuliere und auf das jeweilige Projekt umlege.
Der Bauherr empfindet natürlich schon 7,5 % Nebenkosten als hoch und fragt wofür die denn eigentlich sein sollen...
Das Honorar soll eigentlich nur die reine Architektendienstleistung (Beratung, Entwurf, Planung, Bauleitung) abdecken, aber es dient leider auch teilweise um "Material" zu beschaffen und eigene Kosten zu decken.
Da hat es der Handwerker schon deutlich besser.

Sorry, ich schweife vom Thema ab, aber das mußte ich mal los werden.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 12:48
ID: 31538



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #10 (Permalink)
Social Bookmarks:

auf den ersten Blick - leider habe ich die Zeit nicht, gründlich die verlinkte Seite zu studieren - fand ich dies:

Zitat:
Qualifikation des Inhabers oder des technischen Betriebsleiters



Die Eintragung eines Betriebs mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert, dass der Inhaber oder der technische Betriebsleiter die Eintragungsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt. Dies sind:

*
Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
*
Gleichwertige Prüfung (z. B. Diplom oder Techniker)

Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom oder Technikerzeugnisses bei
(nicht nötig, wenn die Meisterprüfung bei unserer Kammer abgelegt wurde).

In bestimmten Fällen ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO oder einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7b HwO möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Antrag und setzen sich bitte bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit und die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen entscheidet in Baden-Württemberg die Handwerkskammer.
Aber von Architekturstudium ist jetzt hier nicht explizit die Rede, oder?

und dann geht es doch im nächsten Abschnitt über die Anforderungen an den Betriebsleiter weiter. Wie kann man jetzt wissen, ob man als Architekt einen Handwerksbetrieb besitzen und auch leiten darf, ohne einen Meister einzustellen?

(PS das Argument von VoVe mit der Glaubwürdigkeit kenne ich so auch, dasselbe gilt auch für bauleitende Architekten, man sollte auf der Baustelle nie selbst mitarbeiten, ansonsten wird man auch nicht mehr richtig respektiert.)

Mit Zitat antworten
Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
freiberuflicher innenarchitekt und grafik-design snoebi Beruf & Karriere 6 11.01.2007 11:37
BauIng.(Dipl) - große Bauvorlage Cre Beruf & Karriere 4 09.01.2007 10:42
Einstiegsgehalt Schweiz (Dipl.-Ing. Bau TH)) Andartis Beruf & Karriere 3 21.07.2006 11:39
Newbie: Umgang mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. murvur Beruf & Karriere 1 09.04.2006 12:50
Einstiegsgehälter für Dipl.-Ing. Architektur??? marcotica Beruf & Karriere 31 18.04.2005 14:22
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®