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noone: Offline


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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 21:41
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AW: Vorsorgewerk

#1 (Permalink)
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Nein, mit dem Versorgungswerk verpflichtet man sich sehr wohl zu einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer.

Diese Mitgliedschaft wird jedoch erst zwingend, wenn die Eintrittsbedingungen erfüllt sind, sprich frühestens nach zwei Jahren Berufserfahrung.

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Blumenschein: Offline

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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 22:04
ID: 32326



AW: Vorsorgewerk

#2 (Permalink)
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Kann es vielleicht sein, dass es dort von Kammer zu Kammer Unterschiede gibt?!
Laut telefonischer Auskunft muss ich in NRW so oder so Mitglied der Kammer sein um ins Vorsorgewerk aufgenommenzuwerden.
Gruß
--
Blumenschein

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tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 26.01.2009
Uhrzeit: 00:01
ID: 32328



AW: Vorsorgewerk #3 (Permalink)
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Möglich. In Berlin gibt es diese Verpflichtung nicht, es heißt lediglich:

Zitat:
Als Hochschulabsolvent einer Fachrichtung nach § 1 ABKG bzw. § 2 Architektengesetz werden
Sie Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes.
Voraussetzung ist, dass Sie
[...]
4) zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 ABKG bzw. § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Architektengesetz ausüben
Es geht darum, dass ich mit meiner Tätigkeit mich eintragen lassen könnte - aber da steht nicht, dass die Eintragung selber Voraussetzung ist.
__________________
Florian Illenberger

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liz_aka_09: Offline


liz_aka_09 is on a distinguished road

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Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 11:16
ID: 53691



AW: Vorsorgewerk #4 (Permalink)
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Hallo

Auch wenn das Thema schon etwas älter ist.

Ich muss mich bis Ende des Jahres entscheiden ob ich weiter ins bayerische Versorgungswerk einzahle oder in das Berliner wechsle.

Kurzer Hintergrund:
- ersten 2,5 Berufsjahre in Bayern
- 2,5 Jahre in das Bayerische Versorgungswerk eingezahlt
- wechsel des Jobs und Bundeslandes (nach Berlin)

Jetzt die Frage weiter ins bayerische zahlen und so die bereits gezahlten Beiträge nicht verlieren oder in Berlin beitreten/ beginnen?

Es gibt auch das Gerücht das das Berliner kurz vor dem aus ist und sich mit einem Werk eines anderen Bundeslandes zusammenlegen wird.

Auf Grund unseres Berufes ist es ja auch gut möglich das man noch mal das Bundesland wechselt und dann evtl. in eine dritte einzahlt. Und dann im Rentenalter bekommt man von mehrere Werken Mini-Beträge.

Kennt jemand Vor- oder Nachteile?

Danke und schöne Feiertage

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fst
 
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Beitrag
Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 14:10
ID: 53692



AW: Vorsorgewerk #5 (Permalink)
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Wo hast Du diese Gerüchte gefunden?

Bzgl. des Wechsels könntest Du ja direkt anfragen beim
Versorgungswerk.

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liz_aka_09: Offline


liz_aka_09 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 17:16
ID: 53693



AW: Vorsorgewerk #6 (Permalink)
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Vielen Dank für die Antwort.

Das Gerücht habe ich von einem Versicherungsberater und einer Kollegin gehört.

Wie auch immer die Anfrage beim beiden Versorgungswerken ist schon durch. Ich habe beide Möglichkeiten entweder ins Berliner wechseln oder im Bayerischen bleiben.

Die bereits eingezahlten Beträge im Bayerischen Versorgungswerk sind nicht übertragbar.

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ehem. Benutzer
 
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Micha-H: Offline

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Beitrag
Datum: 23.12.2014
Uhrzeit: 11:06
ID: 53694



AW: Vorsorgewerk #7 (Permalink)
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Die Architektenversorgung Berlin / Brandenburg ist recht klein, das ist schon recht. Ob an dem Gerücht etwas dran ist wird sich zeigen.

Welche Vorteile erhoffst du dir denn durch einen Wechsel?
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der Rechnungszins in Bayern mit 3,5% ( Neumitglieder 2,5% ) etwas niedriger als in Berlin. Aber diesbezüglich wird sich aufgrund der aktuellen niedrigen Zinsen in den nächsten Jahren noch viel tun und wahrscheinlich alle Versorgungswerke werden Absenkungen hinnehmen müssen.

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