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ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 23.12.2014 Uhrzeit: 12:10 ID: 53696 | Social Bookmarks: Du spielst auf die Umstellung hin zum Rentenbemessungsfaktor an. Soweit wollte ich in meiner vorherigen Antwort nicht ausholen, aber du hast vollkommen recht. Die Einschnitte und Kürzungen werden noch sehr deutlich ausfallen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein Versorgungswerk mehr erbringen kann als die gesetzliche Rentenversicherung. Das kann sich aber auch ändern, wenn die niedrigen Zinsen noch einige Jahre anhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlage- und steuerfinanziert, also nicht auf Zinsen angewiesen. Sämtliche Versorgungswerke sind jedoch davon abhängig. Ein wichtiger Grund, weshalb die Lsitungen in der Vergangeheit besser waren und dies nicht für die Zukunft gelten muss. Mit der Satzungsänderung zum 01.01.2015 ist aber schon ein ganz großer Schritt zur Gleichstellung unternommen worden. Zudem wird darin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "ausdrücklich die Möglichkeit von Kürzungen oder Änderungen, sofern dies durch die Entwicklung an den Kapitalmärkten erforderlich werden sollte" wahrgenommen werden kann und muss. Je länger die niedrigen Zinsen anhalten, desto wahrscheinlicher wird dieses Szenario. Informieren und eine eigene Meinung darüber bilden, sollte sich allerdings jeder selbst. |
Social Bookmarks: Ja, ich habe die Änderungen bzgl. Rentenbemessungsfaktor gemeint. Ich habe dort auch schon nachgefragt. Dieser Faktor kann nie über dem Wert 1,0 liegen, aber natürlich darunter. Minderung geht demnach, Erhöhung nicht. Das heisst auch, dass man sich bis unmittelbar zum Renteneintrittsalter über die Höhe der Rentenbezüge im Unklaren ist, denn wenn man seine Anwartschaft dann noch mit einem Bemessungsfaktor von 0,9 multipliziert bekommt, dann hat man gerademal 10% weniger. Ich empfehle das Anfordern einer Hochrechnung um zu sehen, wie sich das bei den theoretischen Beiträgen entwickelt. Ich bin ziemlich frustriert, wenn ich mir vor Augen führe, was nach ca. 37 Jahren Mitgliedschaft selbst bei der Einzahlung von Höchstbeiträgen für mich herauskommen würde. Klar, besser als nichts bzw. möglicherweise das was gesetzlich Versicherte erhalten, aber doch deutlich weniger, als wenn ich das gleiche Geld monatlich selbst sicher anlegen würde. Natürlich gehen hier auch Kosten für die Verwaltung verloren. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 23.12.2014 Uhrzeit: 14:29 ID: 53698 | Social Bookmarks: Absolut richtig. Man sollte sich vor Augen führen, dass die staatliche Rente - Versorgungswerke wie auch gesetzliche Rentenversicherung - eine Grundsicherung darstellt, mehr nicht. Natürlich ist das frustrierend, wenn man bedenkt was man dort jeden Monat einbezahlt. Ich empfehle hierzu einen Blick auf den jährlichen Rentenbescheid. Bei der dortigen Prognose die Inflation nicht zu vergessen, einfach mal einen Inflationsrechner googlen, um die Kaufkraft zum Renteneintritt zu erhalten. Und dieses Problem verschärft sich insbesondere bei Frauen, weil durch Erziehungszeiten die Beitragszeiten kürzer und wegen darauf häufig folgender Teilzeit die Beitragshöhen niedriger ausfallen. Traurigerweise liegt die Rente danach nicht selten auf Sozialhilfeniveau und die Satzungsänderung zum 01.01. trägt keinesfalls zur Besserung bei. |
Social Bookmarks: 35 Jahre mit jährlichem Höchstbeitrag von rund 15.200 Euro ins Versorgungswerk bringen maximal rund 2.800 Euro monatliche Bruttorente im Alter, wenn nicht noch der Rentenanpassungsfaktor zuschlägt. Ziehst Du davon noch Krankenversicherung und Steuern ab, dann hast Du eine mit heute vergleichbare Rente von rund 1.200 Euro (inflationsbereinigt) übrig zum Leben. Nicht sonderlich viel, wenn man bedenkt, dass man dafür ca. 532.000 Euro insgesamt an Beiträgen eingezahlt hat. Wohlgemerkt beim Höchstbeitrag! Wer leistet den? Frustrierend... ![]() Sparst Du 15.000 Euro jedes Jahr selbst und legst sie mit durchschnittlich und konservativen 3,0 % Verzinsung sicher an (Aktien, Anleihen etc.) dann hast Du nach 35 Jahren 934.000 Euro angespart. Wenn Du diese dann weiterhin mit 3,0% verzinst, dann kannst Du Dir 20 Jahre lang jeden Monat 5.150 Euro auszahlen bis das Geld völlig aufgebraucht ist. Schade, dass man diese Möglichkeit nicht hat! | |
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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 24.12.2014 Uhrzeit: 10:28 ID: 53701 | Social Bookmarks: Beamter müßte man sein. Frohe Weihnachten allerseits! |
Social Bookmarks: Wünsche frohe Weihnachten gehabt zu haben. Das was unser Staat seinen Bediensteten auf Kosten aller Steuerzahler gönnt, finde ich in vielen Fällen unangemessen (im Sinne von übertrieben) und nicht erstrebenswert, da es zu Lasten der Allgemeinheit geht. | |
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Archiopterix: Offline
![]() Beitrag Datum: 31.12.2014 Uhrzeit: 00:07 ID: 53721 | Social Bookmarks: Nicht weinen ;-) ---> Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Wünsche allen einen Guten Rutsch! |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 06.01.2015 Uhrzeit: 11:35 ID: 53755 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Zitat:
3% wäre Nettozuwachs, also nach Steuer und Gebühren. Über 3% Nettorendite haben wir vor 15 Jahren noch gelacht. Ich habe zwischen 1998 und 2001 bei zwei Investmentfondsgesellschaften gearbeitet. Damals galten 5% Rendite im Jahr als konservativ und jederzeit realisierbar. Selbst 8%-10% Rendite waren damals ohne zu große Risiken drin. Natürlich haben sich damals auch einige Menschen die Finger bei Aktien- und Fondsanlagen verbrannt, aber das kam eher durch das Gezocke am NeuenMarkt und den Telekomhype. Plötzlich konnte Jeder mit Aktien umgehen und wollte dabei sein. Langfristig orientierte Anleger mit Geduld und etwas Wissenbackground sind aber seltenst baden gegangen. Durch die Niedrigzinsphase der letzten Jahre kann sich wohl keiner mehr daran erinnern. Das langfristige Mittel der Zinserträge und Gewinne liegt selbst bei konservativen Anlageformen über 3%/Jahr, denn sonst wäre die Inflation immer stärker als der Kapitalzuwachs. Geändert von Archimedes (06.01.2015 um 12:49 Uhr). | ||
ehem. Benutzer Registriert seit: 16.04.2013
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Micha-H: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 06.01.2015 Uhrzeit: 15:31 ID: 53760 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber nicht als möglichen Ersatz für das Versorgungswerk bzw. sonstige Rentenleistungen, um bei der vorherigen Diskussion zu bleiben. Auf deine Rechnung bezogen: Bei einer angenommenen Inflation von 2% und einer gewünschten monatlichen Entnahme von 2.000 € benötige ich aufgrund des Kaufkraftverlustes in 35 Jahren 3.280 € zur Entnahme. Bei einem weiteren Inflationsausgleich und der 3% Rendite ist das gesamte Kapital von 934.000 € nach 27,25 Jahren aufgebraucht. Wenn ich älter werde habe ich ein Problem, - und das möglicherweise in einer Phase in der ich hilfs- und pflegebedürftig bin. Versicherungen, wozu ja auch das Versorgungswerk zählt, haben daher schon ihre Berechtigung. Hinzu kommen auch noch Leistungen bei Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung, deren Kosten ich nicht außen vor lassen darf. Bewußt machen sollte man sich das niedrige Versorgungsniveau aus dem Versorgungswerk und darauf seine individuelle Planung (rechtzeitig) aufbauen. | |