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johnnboy: Offline
  Ort: Lyon, Frankreich 
Hochschule/AG: Architekt   Beitrag Datum: 03.06.2009 Uhrzeit: 10:35 ID: 33908 | Social Bookmarks: Zitat: 
 Ich denke, dass diese Klausel sehr bedenklich ist - hoffentlich sogar unwirksam: "Vorsicht vor Formulierungen wie "Der Mitarbeiter arbeitet den betrieblichen Erfordernissen gemäß": "Der Arbeitsvertrag sollte immer eine konkrete Angabe zur Arbeitszeit enthalten", sagt Norbert Schuster, Arbeitsrechtler der Industriegewerkschaft IG BCE. Auch sogenannte All-inclusive-Klauseln, die besagen, dass mit dem Gehalt gleichzeitig sämtliche Überstunden und Mehrarbeit abgegolten wird, sind nicht rechtens. Die Höchstarbeitszeit pro Werktag darf laut Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden betragen. Über einen längeren Zeitraum hinweg darf der Mitarbeiter allerdings nicht so viel arbeiten: Im Durchschnitt von sechs Monaten darf die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. (Quelle: sueddeutsche.de) | |
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