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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 14:54 ID: 35183 | Social Bookmarks: natürlich darfst Du das, der Entwurf ist ja dein geistiges Eigentum..... @ Funky: ich versuche nicht, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Du wirst immer skurile Fälle zu Gehör bekommen. Ein grosser Klassiker ist der, dass der Nachbar / Bekannte / Freund eines Architekten baut (er beachtet nicht immer die Sicherheitsrichtlinien) und der Architekt ihm die Baustelle nicht stilllegt. So und ähnliche Geschichten gibt es zu Dutzend, das Feld einer eventuellen Haftung ist riesig, trotzdem muss man doch realistisch abwägen, wo man sich wirklich in Gefahr begibt und wo nicht. Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen. Es bleibt immer noch der Weg über einen regulären Auftrag mit Honorar, bei dem dann beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen...... |
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