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Datum: 05.10.2009
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Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr?

#1 (Permalink)
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Hallo, ich wollte mal fragen ob die 10% mehr, der neuen HOAI, auch bei Euch Angestellten bzw freien Mitarbeitern ankommt, oder muß man das alles neu verhandeln?
Wie habt Ihr das geregelt?

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Beitrag
Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 13:22
ID: 35682



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr?

#2 (Permalink)
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Also ich arbeite als freier Mitarbeiter und frage mich ob ich jetzt einfach so 10% mehr fordern kann.
Die Angestellten haben keine Gehaltserhöung bekommen, da die Cheffin die 10% mehr mit ihrer erhöhten Haftung begründet hat.

Sie haftet mit der neuen HOAI für mehr als vorher, brauch also das Geld für sich und ihre Versicherung.

Ist das so?

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Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 13:32
ID: 35683



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #3 (Permalink)
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naja, die Beiträge der Berufshaftpflicht bemessen sich schon nach den Honoraren,
aber sie sind natürlich nicht so hoch wie die Honorare selbst.
Ich finde aber nicht, dass mit der Erhöhung der Tafelsätze ein Anspruch auf
höhere Angestelltengehälter einhergeht.

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Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 16:36
ID: 35685



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #4 (Permalink)
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Und wie sieht es mit den freien Mitarbeitern aus?

Gibt es bei Euch mehr oder nicht?

Es müssen ja vielleicht nicht gleich die vollen 10% sein, aber meine Cheffin verdient durch meine Arbeit jetzt 10% mehr als noch vor 2 Monaten.
Da müsste man doch eigentlich beteiligt werden oder nicht?

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Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 17:23
ID: 35686



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #5 (Permalink)
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Wenn die Angestellten in Architekturbüros bisher zu den Löhnen aus dem Jahre 1996 gearbeitet hätten, dann könnte man vielleicht über eine Erhöhung nachdenken, aber ich glaube, daß die Gehälter der Angestellten seitdem schon gestiegen waren.
Für die Inhaber von Architekturbüros ist dieses nämlich die erste Anhebung seit 1996 und ob sich diese in voller Höhe beim Bauherren durchsetzen läßt, ist noch fraglich. Schließlich basiert das Honorar jetzt (nach neuer Regelung) hauptsächlich auf der Kostenschätzung und nicht mehr auf den abgerechneten Kosten. Dann gibt's noch die BonusMalus-Möglichkeit. Es ist durch diese Instrumentarieren doch fraglich, ob nachher tatsächlich etwas mehr in die Kasse des Büros fließt.

Eine begründete Forderung nach mehr Gehalt sehe in der neuen HOAI ebenfalls nicht. Eine höhere Gehaltsforderung sollte in erster Linie durch Leistung/Erfahrung und nicht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen begründet sein, sonst müßte man in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten die Gehälter auch fairerweise nach unten korrigieren.

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Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 18:15
ID: 35687



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #6 (Permalink)
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da nach Deiner Aussage in einem anderen Thread die Baukosten Deiner
vergleichbaren Objekte in den letzten drei Jahren um 15% gestiegen sind, hast
Du allein dadurch natürlich schon ein bisschen mehr als 1996
Ich gebe Dir aber auch Recht, wie oben schon angedeutet, diese zehn Prozent
haben meiner Ansicht nach nichts mit den Gehältern der Angestellten oder
Freiberuflern zu tun, Sie sind lediglich eine Anpassung an die realen
Planungsmehrleistungen, die sich seit der letzten Festlegung der Tafelwerte
ergeben haben.

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Beitrag
Datum: 05.10.2009
Uhrzeit: 20:06
ID: 35690



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
da nach Deiner Aussage in einem anderen Thread die Baukosten Deiner
vergleichbaren Objekte in den letzten drei Jahren um 15% gestiegen sind, hast
Du allein dadurch natürlich schon ein bisschen mehr als 1996
Keine Frage, aber um diese 15% mehr zu verdienen, wird auch mehr von den Planern erwartet. Gerade beim Thema ENEV.

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Beitrag
Datum: 07.10.2009
Uhrzeit: 18:56
ID: 35709



AW: Angestellte und freie Mitarbeiter 10% mehr? #8 (Permalink)
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Die HOAI hat ja mit den Gehältern bzw. Bezahlung von freien Mitarbeitern nichts zu tun....

Als freier Mitarbeiter rechnet man sowieso nicht nach HOAI ab, es sei denn man nimmt einem Büro ganze LPs ab.

Meist hat man als freier Mitarbeiter auch keine Haftung, in diesem Fall wäre ein Einfordern der 10% schon fehl am Platz---

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