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schwarzsaga: Offline
Beitrag Datum: 27.03.2007 Uhrzeit: 18:04 ID: 22724 | Social Bookmarks: Hallo, habe eine Teilzeitstelle in einem Architekturbüro als Bauzeichnerin bekommen. Mein Chef fragte mich, ob ich lieber auf Rechnung oder als Angestellte arbeiten möchte. Ich total überfordert....vielleicht klnnt ihr mir ja helfen. Also ich soll 13 Euro die Stunde bekommen. (ca. 1000/Monat)Bei welcher Variante bleibt denn mehr für mich übrig? Ist das anmelden als freier Mitarbeiter sehr aufwendig? Das "Risiko" des freien Mitarbeiters ist kein Problem. Vielen Dank für eure Hilfe! |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.03.2007 Uhrzeit: 19:47 ID: 22730 | Social Bookmarks: mache es als freier Mitarbeiter. wenn du Studentin bist, dann bezahlst du gar nichts an abgaben. Die Krankenkasse hast du ja dann zum Studi-Tarif. Ansonsten versicherst du dich mit dem Mindestsatz, liegt bei ca. 125€ pro monat. Steuern werden erst ab 16000 € fällig. Und Umsatzsteuerpflichtig wirst du auch erst dann. Das mit der Umsatzsteuer würde ich mir gut überlegen, denn es ist einfacher ohne Usatzsteuer zu arbeiten, zum einen bist du privaten AGs 19%billiger (die können sich die Ust. nicht mehr zurückholen) und zum anderen brauchst du keinerlei Spar-Disziplin. |
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timovic: Offline
Beitrag Datum: 28.03.2007 Uhrzeit: 13:53 ID: 22740 | Social Bookmarks: Zitat:
Der Einkommenssteuerfreibetrag liegt m. W. auch nicht bei 16.000€ sondern um 8000€ rum. Auf private AGs würde ich keine Rücksicht nehmen, den meisten Büros ist es lieber, wenn man USt. ausweist. /Als Freier Mitarbeiter einen höheren Stundensatz verlangen, schließlich musst du dich selbst um deine Sozialversicherung etc. kümmern. Als Angestellter trägt der AN ja die Hälfte, da soll er sich nicht ganz drum drücken . | |
Social Bookmarks: Zitat:
Als Student sollst Du hauptsächlich studieren und darfst bis zu 20 Std./Woche arbeiten. Wer dabei einen Stundensatz von 40 EUR bekommt hat Glück gehabt... In Semesterferien darf so viel gearbeitet werden, wie man will und ich habe sogar (leider nur mündliche) Aussage der TK, dass man auch mehr als 20 Stunden arbeiten darf, wenn diese Zeit z.B. auf das Wochenende fällt. Grüsse Flo P.S. @ schwarzsaga: Wenn Du total überfordert bist, arbeite lieber als Angestellte. Auf Rechnung arbeiten lohnt sich eigentlich erst so richtig, wenn man mit USt. arbeitet und damit die bezahlte Mehrwertsteuer für Anschaffungen wie Computer zu einem Durchlaufposten wird. Als Nicht-Student ist die Angestelltenituation auch immer besser, es sei den man ist ein Unternehmertyp und arbeitet sich so richtig in die Materie Selbstständigkeit einarbeitet.
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Social Bookmarks: Das mit der KK kann ich so bestätigen. Entscheidender Faktor sind die Monatsstunden und nicht der Verdienst. Auch der Freibetrag liegt bei etwa 7500€ und hat überhaupt nichts mit dem Studentenstatus zu tun. Wer drüber liegt, hat Steuern zu bezahlen. Punkt. Ein Angestelltenverhältnis erlaubt Dir außerdem, schon jetzt ins Sozialsystem einzuzahlen, was Dir Rentenbeiträge und Arbeitslosengeld sichert (zumindest nach einer gewissen Zeit). Wie Florian schon sagt, alles andere ist mit mehr Aufwand verbunden und lohnt erst, wenn Du auch entsprechend gegenrechnen kannst. Du mußt ja erstmal Steuern zahlen, um auch etwas davon absetzen zu können... | |
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Roth-design: Offline
Ort: Kaiserslautern
Hochschule/AG: Absolvent Beitrag Datum: 29.03.2007 Uhrzeit: 18:07 ID: 22766 | Social Bookmarks: Ich bin seit 3 Jahren freiberuflich tätig und hatte bisher nur Vorteile. Meine KV hat als Höchstbetrag 4500Euro/Jahr solange muss ich nur den allerkleinsten Satz bezahlen. Umsatzsteuer zahlen oder nicht hängt bei den kleinen Beträgen, von denen wir hier reden, wirklich nur davon ab, ob du dich mit dem Thema Umsatzsteuervoranmeldung etc. mit dem Finanzamt auseinandersetzen willst. Sooo vielle riesige Ausgaben hat man dann nämlich doch nicht, als das sich der Aufwand lohnt, wenn man teilzeit in einem Büro schafft. Hinzu kommt dann aber noch die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Wenn du nämlich nachweislich NUR für dieses eine Büro arbeitest, kommt dir irgendwann die Rentenversicherung auf die Schliche und die wollen dann, dass du "freiwillige" Beiträge zahlst. Und das wird dann teuer. Grundsätzlich aber ist zu sagen: 13 Euro Stundenlohn sind für freiberufliche Arbeit definitiv zu wenig (KV, Rente, Sozialabgaben). |
Social Bookmarks: Soweit ich weiß, ist bei der Entdeckung einer Scheinselbstständigkeit ausschließlich der Arbeitsgeber in der Haftung und muß dann die Beiträge (auf den AN-Anteil) nachzahlen. | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 29.03.2007 Uhrzeit: 22:51 ID: 22774 | Social Bookmarks: @Samsarah: das kenne ich auch so. Als Selbstsständiger hast du ja deine Beiträge ordentlich bezahlt, es stehen dann nur die des AGs aus. @ KK Schwindel: ist ja oben schon gesagt worden, jedoch kann man sich auch gerne als Selbstständig melden, dann ist der Mindestsatz um die 120 Euro, also grad mal 30 Euro teurer...... |
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Roth-design: Offline
Ort: Kaiserslautern
Hochschule/AG: Absolvent Beitrag Datum: 30.03.2007 Uhrzeit: 09:26 ID: 22780 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Ja, aber wenn Du das nicht getan hast, bist Du der Leidtragenden, denn Du hast dem Staat gegenüber ja keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Rentenzahlung. Allerdings hilft das wenig, sollte man dann auf Sozialhilfe angewiesen sein. Dann muß der Staat doch ausbügeln, weshalb ich auch grundsätzlich gegen Scheinselbstständigkeit bin, auch wenn ich den Reiz nachvollziehen kann und man in finanzieller Notlage jeden Euro mehr gebrauchen kann. Am Ende ist es eine Milchmädchenrechnung.... | |
Social Bookmarks: Zitat:
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timovic: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2007 Uhrzeit: 12:29 ID: 22785 | Social Bookmarks: Hab nochmal wegen der KK nachgesehen, weil zwe Freunde von mir Stress deswegen hatten (deshalb bin ich auch auf 400€ gekommen): "Ausschluß der Familienversicherung In folgenden Fällen ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen: => Wenn der Angehörige hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist. => wenn der Angehörige ein Gesamteinkommen erzielt, dass regelmäßig im Monat 350 EUR überschreitet (2007). Ab 01.04.03 gilt eine zweite Grenze von 400 EUR bei geringfügiger Beschäftigung. Wer also regelmäßig höheres Einkommen hat, ist grundsätzlich nicht familienversichert." Quelle: BKK Klick Erst wenn man eine eigene Studenten-KV hat gilt diese 20h-Regel. Im übrigen sieht das bei privaten KV anders aus, denen ist im Normalfall egal, wieviel man verdient, weil sich der Beitrag nicht aus dem Einkommen zusammensetzt, sondern über Alter, Gesundheit und Geschlecht ermittelt wird. |
Social Bookmarks: Interessant ist vielleicht für manche noch das Kindergeld. Liegt man über dem Steuerfreibetrag, zahlt das Amt nichts mehr und man muß ggf. sogar Beiträge zurück erstatten. Das war bei mir damals so und ich mußte immer den Steuerbescheid einreichen. | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2007 Uhrzeit: 22:22 ID: 22801 | Social Bookmarks: Was habt ihr immer mit der KK??? Studi-Beitrag: war so um die 90 Euro im Monat (bin diesbezüglich leider nicht mehr auf dem neuesten Stand) Selbstständiger-Minimalbeitrag: ca. 125 Euro, mit Monatsumsatz zw. 2500-3000 Euro (vollzeit) ca 160 Euro. Und damit hast du offiziell deine eigene Versicherung gedeckt, kannst sogar noch Frau und Kind mit reinnehmen, Beitrag bleibt gleich. Von Betrug also keine Spur Bezüglich Scheinselbstständigkeit: Die Betroffenen suchen es sich meist nicht selbst aus, freier Mitarbeiter zu sein. Wenn man real alle Unkosten inkl. private Renten- und Arbeitslosenversicherung und Urlaubs- und Krankengeld einrechnet, kommt man auf Stundensätze, die sowieso kein Büro der Welt mehr bezahlt. |
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