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Kannst Du das etwas konkreter Belegen! Ich glaube Deine Antwort und der Einspruch sind nicht präziese genug! Urheber bleibt immer der Student! Urheberrechte können nicht so ohne weiteres übertragen werden. Nichtsdestotrotz hat die Uni Rechte an allen Arbeiten, die für vdas Studium erbracht wurden. So können diese ohne die weitere Zustimmung des Studenten veröffentlicht werden. Rechtlich ist dagegen wenig zu machen, denn mind. bis zum Diplom sind sämtliche Arbeiten durch die Uni betreut und i.d.R. als Aufgabe gestellt. Die Uni wird damit vielleicht sogar ein "Miturheber". Was Modelle angeht bin ich der Meinung, dass die Uni auf jeden Fall das Recht hat, diese für eine Zeit zu behalten, da diese als Belegexemplar gewertet werden können. Fraglich ist, ob die Uni nach Ablauf einer ggf. juristisch bindenden Nachweisfrist ein Modell einfach entsorgen darf. Sprich Eigentürm könnte durchaus der Student sein, der aber der Uni ein Nutzungsrecht einräumt.
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