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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

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Datum: 01.03.2010
Uhrzeit: 13:23
ID: 38024



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

#1 (Permalink)
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Zitat:
Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander.
kann passieren, passierte ihr auch.... lol

CDU-Panne: Brutto, netto, Merkel - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 01.03.2010
Uhrzeit: 13:26
ID: 38025



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

#2 (Permalink)
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Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig

Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen

Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.

Es macht Sinn Ust. abzuführen, da Du dann bei Anschaffungen die Ust. absetzen kannst.

Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 01.03.2010
Uhrzeit: 15:17
ID: 38031



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen
Ganz so ist es nicht, ich empfehle dazu diesen Beitrag: http://www.tektorum.de/studium-beruf...html#post17449

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.
Die Ust. ID bekommt man nicht automatisch, weil sie nicht notwendig ist.


Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......
Ja!
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Florian Illenberger

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