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jormakka: Offline

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jormakka is on a distinguished road

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Datum: 23.02.2010
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Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

#1 (Permalink)
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Hallo an alle,

Ich habe am Montag ein Vorstellungsgespräch und ich weiß nicht, ob ich eine Festanstellung oder freie Mitarbeit angeboten bekommen werde.

Ich weiß die Einstiegsgehälter für die Festanstellung, ich habe zumindest einen Richtwert. Aber wie viel sollte es mit einem Einstiegsgehalt min. bei einer freien Mitarbeit?

Ich habe übrigens bis jetzt nur 6 Monate Erfahrung nach dem Diplom.

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Datum: 24.02.2010
Uhrzeit: 11:22
ID: 37953



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit

#2 (Permalink)
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Ist doch ganz einfach: Du nimmst den Betrag des Angestellenverhältnisses und addierst die Kosten hinzu, die der AG sonst noch zahlt. Urlaub und Kranktage sollten kalkulatorisch hinzugerechnet werden.
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Florian Illenberger

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jormakka: Offline

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jormakka is on a distinguished road

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Datum: 24.02.2010
Uhrzeit: 11:32
ID: 37954



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #3 (Permalink)
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Sorry, es ist vielleicht eine dumme Frage aber ich habe bei der Festanstellung bis jetzt 2500 Netto verdient, d.h. 1600 Brutto plus 900 Sozialausgaben.

Heißt das jetzt dass ich 2500+900=3400 Euro verlangen soll oder soll ich es auf Brutto Gehalt addieren, da komme ich ja wieder auf 2500 ?

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Datum: 24.02.2010
Uhrzeit: 15:37
ID: 37957



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #4 (Permalink)
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Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander.

Wenn Du vorher 2500 Brutto verdient hast, hast Du 1600 Netto bekommen.

Aber um auf den gleichen Stand wie vorher zu kommen musst Du Brutto plus Arbeitgeberanteil, plus Kanktage, plus Urlaubstage berechnen.
Der Arbeitgeberanteil sind Sozialversicherungsabgaben. Dies sind die Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Diese Ausgaben sind 50:50 zwischen AG und AN geteilt.

Als Arbeitnehmer bekommst Du für rund 35 Tage an den Du nicht arbeitest (27 Tage Urlaub + Kankheitstage) trotzdem Geld. Als Freier Mitarbeiter dann eher nicht, daher muss Du das für Dich mit einrechnen.

So ungefähr wären das
2500,00 Brutto Altgehalt
900,00 ehem. Sozialversicherungsabgaben vom AG
Summe + 10-15% für Urlaub + Kankheitstage

Also 3740-3910 EUR Netto.
(Das Finanzamt will dann sicherlich noch 19% Umsatzsteuer haben. Brutto würdest du also ca. 4450 EUR fordern, aber eigentlich wird im B2B nur in Netto gerechnet.)
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Florian Illenberger

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jormakka is on a distinguished road

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Datum: 24.02.2010
Uhrzeit: 15:42
ID: 37958



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #5 (Permalink)
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ja sorry wegen Brutto/Netto, du hast Recht ich habe es verwechselt.

danke aber für die Antwort.

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Datum: 24.02.2010
Uhrzeit: 18:57
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AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #6 (Permalink)
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Ist in den 900 Euro nicht auch der Lohnsteueranteil dabei? Den zahlt der AG ja nicht auch noch mal.

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Datum: 24.02.2010
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ID: 37963



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ist in den 900 Euro nicht auch der Lohnsteueranteil dabei? Den zahlt der AG ja nicht auch noch mal.
Stimmt, könnte sein, da muß jormakka aber einfach selber mal auf seinen letzten Lohnzettel gucken.
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Florian Illenberger

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AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #8 (Permalink)
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die 19% umsatzsteuer werden am ende der rechnung zugefügt und auf keinen fall in den stundensatz eingerechnet. die umsatzsteuer kann sich der auftraggeber vom finanzamt wiederholen.

wie sieht überhaupt dein status aus? darfst du vom finanzamt aus als freier mitarbeiter arbeiten? umsatzsteuernummer etc? hast du nur den einen auftraggeber gilst du als scheinselbstständig

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Datum: 01.03.2010
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AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #9 (Permalink)
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Zitat:
Vorallem solltest Du Dich für dieses Gespräch auf die Begrifflichkeiten vorbereiten. Mir scheint, Du bringst Brutto und Netto durcheinander.
kann passieren, passierte ihr auch.... lol

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Datum: 01.03.2010
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ID: 38025



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #10 (Permalink)
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Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig

Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen

Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.

Es macht Sinn Ust. abzuführen, da Du dann bei Anschaffungen die Ust. absetzen kannst.

Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......

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Datum: 01.03.2010
Uhrzeit: 15:17
ID: 38031



AW: Einstiegsgehalt Freie Mitarbeit #11 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen
Ganz so ist es nicht, ich empfehle dazu diesen Beitrag: http://www.tektorum.de/studium-beruf...html#post17449

Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.
Die Ust. ID bekommt man nicht automatisch, weil sie nicht notwendig ist.


Zitat:
Zitat von noone Beitrag anzeigen
Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen......
Ja!
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Florian Illenberger

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