|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 40
marjn: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:31 ID: 39187 | Social Bookmarks: Nein, es gab (bis jetzt) keinerlei weitere Aussagen dazu. Die 4 Tage gab es auch nicht am Stück, sondern immer dann, wenn ein Samstag gearbeitet wurde - sozusagen als 1:1 Ausgleich für die Wochenendarbeit. Weiter hieß es nur mündlich zur Vertragsunterzeichnung, dass man natürlich nicht alle Überstunden 1:1 abrechnen könne (egal ob finanziell oder freizeittechnisch), das aber sicher in einem vernünftigen Verhältnis geregelt werden kann. Tja, das ist genau der Knackpunkt - was ist denn ein vernünftiges Verhältnis? 1:3, 1:4 ? Das klärende Gespräch mit dem AG steht demnächst an, da möchte ich entsprechend vorbereitet sein. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 19
tobi-fln: Offline
Ort: Düsseldorf
Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur ![]() Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:48 ID: 39188 | Social Bookmarks: na ja, ein vernünftiges verhältnis wären natürlich ein 1:1 ausgleich der gesamtzeit ![]() klar, das 230 überstunden im jahr nicht komplett als freizeitausgleich genommen werden können... + dem jahresurlaub wärst du dann ja kaum noch in der agentur anwesend. für mich hört es sich aber so an, als wenn es deinem arbeitgeber darum geht, um einen 1:1 ausgleich der stunden herum zu kommen und dir nur einen teil zu vergüten. sei es mit freizeit oder geld. gerade beim arbeitsvertrag niemals nicht auf mündliche abmachungen eingehen! da ziehst du hinterher immer den kürzeren. |
Social Bookmarks: Vernünftig wäre tatsächlich 1:1, aber dann muss man sich vielleicht auch fragen, ob man auch immer 1:1 gearbeitet hat, wie sich das der AG vorstellt... Wenn man davon ausgeht, dass man jeden Tag eine Stunde mehr im Büro ist als vom Arbeitsvertrag vorgesehen, würde man auf 20 Überstunden kommen. Ich denke alles was darüber ist, wäre unverhältnismäßig viel Verlangt, wenn es keine Vergütung gibt. Bei 10 extra Stunden sollte man definitiv nicht diskutieren. Es gibt Büros, wo ein Langfristiger Ausgleich auch erst ab 30 Überstunden stattfindet.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 19
tobi-fln: Offline
Ort: Düsseldorf
Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur ![]() Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 08:46 ID: 39197 | Social Bookmarks: das ist sicherlich richtig. in unserer agentur gibt es zum beispiel die regelung, das die ersten 1,5 überstunden jeden abend als kulanzzeit gelten. wer ab 2 stunden länger bleibt, darf sich aber auch die ganzen 2 stunden aufschreiben. ist meiner meinung nach eine gute regelung. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 15:07 ID: 39200 | Social Bookmarks: Verstehe jetzt die Frage nicht. Ist es korrekt, dass du in einem Jahr (!) - März 2009 - April 2010 - 235 Überstunden gemacht hast?? Arbeitstage pro Jahr sind doch - nach Pauschalregel - 230. D.h. du hast gerade mal ~ 1 h pro Tag. Dies wird in den meisten Fällen nicht abgefeiert, diese Bereitschaft, pro Tag eine Stunde mehr zu arbeiten, ist bei den Architekten - leider - inzwischen "normal". Die Wochenendarbeiten sind ja 1:1 abgegolten, da ist ja dann korrekt. Wenn Du jetzt mit der Auflistung von 235 h pro Jahr beim Chef ankommst, dann ist das ein absoluter Negativ-Punkt. Viel eher würde ich mich als engagierte Angestellte präsentieren, und vielleicht eine Gehaltserhöhung anvisieren. Ansonsten machst Du eher negativ auf dich aufmerksam. |