|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 29
BenTer: Offline
![]() Beitrag Datum: 02.01.2011 Uhrzeit: 18:52 ID: 42022 | Social Bookmarks: Ja, wie Archimedes schon sagte trägst du die Verantwortung gegenüber dem Architekturbüro, auch wenn nichts expliziet im Vertrag steht. Würde deshalb schnellstmöglich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das Architekturbüro wird aber die Hauptschuld haben und sie an dich weitergeben. Solltest du in der Zwischenzeit insolvent gegangen sein, dann bleibt die Schuld am Büro hängen, sollte deine "Firma" aber noch existieren wird das Büro dich als Schuldner heranziehen. In einzelnen Fällen wird aber die Schuld verteilt (Teilschuld usw.), da das Architekturbüro auch dazu verpflichtet ist über die Pläne, die sie herausgibt drüberzukucken und nicht blindlinks an den Bauhernn weiterzugeben. Deshalb würde ich diese Klausel genaustens im Vertrag formulieren,...! In den meistens Fällen wird hier die VOB Teil B vereinbart; um eine Haftpflicht, die übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben ist, kommst du aber nicht drumrum. |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Freelancer : Was ist zu beachten ? | Pförtner | Beruf & Karriere | 5 | 18.10.2009 18:48 |
online Service für Freelancer.... | noone | Beruf & Karriere | 0 | 11.05.2009 10:00 |
Ca.-Honorar und Haftung bei kleiner Planung | formliquide | Beruf & Karriere | 1 | 19.03.2008 09:55 |
Haftung | goga | Planung & Baurecht | 7 | 05.05.2006 16:59 |