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| Registriert seit: 19.06.2006
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.02.2011 Uhrzeit: 01:09 ID: 42384 | Social Bookmarks: Aus eigener Erfahrung kann ich dir schon mal sagen, dass du von deiner Versicherung Schwierigkeiten bekommst, wenn du Planung und Ausführung am gleichen Objekt übernimmst. Ich hatte zusammen mit meinem alten Herrn bis 1993 eine kleine Zimmerei. Da in Hessen die Zimmermeister auch die kleine Vorlageberechtigung hatten bzw. haben, habe ich gelegentlich auch Planungsleistungen angeboten. Das war jedes Mal ein Zirkus mit den Haftpflichtversicherungen. ![]() Zudem glaub ich, dass man schlecht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen kann. Wenn du in einem Familienbetrieb in der Geschäftsführung mit drinne bist, dann bleibt dir eigentlich kein Raum dafür, mal eben nebenbei noch als Architekt tätig zu sein. Entscheide dich für eines der beiden und mach das richtig. Gruß Martin |
| Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 02.02.2011 Uhrzeit: 10:22 ID: 42386 | Social Bookmarks: ...nicht nur das, als Architekt ist man Freiberufler, also gewerbesteuerbefreit, diese Freiheit würde mit der ersten gewerblichen Stunde entfallen, es sei denn man trennt die Firmen. |
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