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danna is on a distinguished road

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Datum: 23.03.2004
Uhrzeit: 23:13
ID: 3544



noch mal so ne praktikum-finanzfrage

#1 (Permalink)
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hi, ich mache derzeit ein praktikum im architekturbüro

die vergütung ist 400 € / monat


wie ist denn am besten die geldübergabe zu regeln? was bin ich denn am besten? (freier Mitarbeiter, der eine rechnung stellt oder angestellter auf lohnsteuerkarte oder minijob?)

irgendwie kann man wenn man die rechnung stellt, die mehrwertsteuer dazubekommen, muss die dann aber irgendwie abführen...

also wie ihr sehr habe ich keine ahnung, kann auch sein dass das hier schon mal vorkam, habe es aber nicht gefunden

für hinweise bin ich wie immer dankbar!


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Flo is on a distinguished road

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Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 01:14
ID: 3545



Re: noch mal so ne praktikum-finanzfrage

#2 (Permalink)
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Zitat:
Originally posted by danna

wie ist denn am besten die geldübergabe zu regeln? was bin ich denn am besten? (freier Mitarbeiter, der eine rechnung stellt oder angestellter auf lohnsteuerkarte oder minijob?)
Für Dich ist es am einfachsten Deine Lohnsteuerkarteim Büro abzugeben und die den Rest regeln zu lassen.

Gruss Florian

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wolfgang_ch: Offline


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Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 08:58
ID: 3547



Re: Re: noch mal so ne praktikum-finanzfrage #3 (Permalink)
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Wenn Du eine Rechnung mit MWSt stellst musst Du beim FA dann am Jahresende eine Steuererklärung für Selbstständige machen und musst dann die MWSt abführen.

Vorteil:
Du kannst z.B. ein Büro (Plottservice, CAD-Service, Modellbauservice,...) beim FA anmelden und bekommst dann die gezahlte MWSt für Computer, Modellbaubedarf, Plotter, Papier,... wieder zurückerstattet. Ich habe es so z.B. gemacht und so meinen Plotter finanziert indem ich nebenher für Studenten, Büros geplottet habe und Rechnungen mit MWSt ausgestellt habe. So habe ich für mein ganzes Zeug das ich für das Studium gebraucht habe keine MWSt zahlen müssen.

Nachteil:
Relativ umständlich und aufwendig, da Du eine einfache Buchführung machen musst und jedes Jahr eine relativ aufwendige Steuererklärung abgeben musst.

Gruss

Wolfgang

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Beitrag
Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 10:04
ID: 3548



Re: Re: Re: noch mal so ne praktikum-finanzfrage #4 (Permalink)
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Zitat:
Originally posted by wolfgang_ch
Wenn Du eine Rechnung mit MWSt stellst musst Du beim FA dann am Jahresende eine Steuererklärung für Selbstständige machen und musst dann die MWSt abführen.
Das musst Du aber vorher beim F-Amt anmelden (geht nur zum Jahreswechsel?) und bist dan daran für 5? Jahre oder so gebunden.

Gruss Florian

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Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 11:14
ID: 3549



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Un bitte nicht zu vergessen, dass man von da an vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muß!
Also für so einen einmaligen Job lohnt sich das nicht.

Das wovon ihr redet heiß übrigens dann auch Umsatzsteuer oder Vorsteuer, je nach Betrachter. MwSt. ist Volksdeutsch

Mehr dazu hier (Unsere Suchfunktion, die bringts ):
http://www.tektorum.de/showthread.ph...teuer#post2616
http://www.tektorum.de/showthread.ph...teuer#post1480
http://www.tektorum.de/showthread.ph...teuer#post1404

Grüsse
Flo
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Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 21:19
ID: 3558



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okay,

also mal dankeschön... ich muss gestehen, dass ich das zwar jetzt fleissig gelesen habe, aber immer noch nicht so richtig weíß, was ich machen soll...das hört sich ja an, als müsste ich das jetzt schon für die ewigkeit entscheiden...ojeoje
naja stimmt nicht ganz aber ich bin verwirrt...hilfe! ich will nicht erwachsen werden!!!!!!!:eek:

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Beitrag
Datum: 24.03.2004
Uhrzeit: 22:02
ID: 3559



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Ok einfach Antwort:
Wenn Du ein Praktikum machst, was max. sechs Monate dauert, da rate ich Dir das über Lohsteuerkarte zu machen. Alles andere ist das nicht wert.
-> Du mußt am Ende des Jahres nur die eintragungen deiner Lohnsteuerkarte in die Einkommensteuererklärung übertragen und evtl. ein paar extra Dinge...

Nur wenn Dein Arbeitgeber zicken macht (was er aber offiziell nicht dürfte) dann arbeite für Ihn als Freier Mitarbeiter. - Achtung, Scheinselbstständigkeit ist für beide Seiten Strafbar. Scheinselbstständig ist man, wenn man eigentlich wie ein Angestllter arbeitet, aber behauptet selbstständig zu sein. Um dass zu verhindern, muß Du meines Wissens nach entweder nachweisen, das Dein hauptverdienst von woanders her kommt, oder dass es sich um eine Projektbezogene Mitarbeit handelt.
-> Freie Mitarbeit bedeutet aber, das Du eine Steuernummer vom Finanzamt brauchst. Neben der Einkommensteuererklärung mußt Du noch die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieben) ausfüllen

Wenn Du 12 Monate für Ihn arbeitest und Dir zu Hause so sachen, wie ein Laptop und teure Software kaufst, dann guck, ob Du als Freier Mitarbeiter für das Büro arbeiten kannst. Dann solltest Du auch eine Verzichtserklärung auf Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG an das Finanzamt schicken. Damit bist Du dann als Umsatzsteurpflichtig (Kleingewerbe sind bis zu einer bestimmten Summe - ca. 20.000 € ??? - automatisch erstmal von der USt. befreit).
-> Wenn Du Umsatzsteuer erhebst, bedeutet das, dass Du eine Einkommensteuererklärung, eine Angabe über Einkünfte aus Gewerbebetrieben (GSE) und vierteljahärlich eine Umsatzsteuererklärung machen mußt.

In den Fällen einer Selbstständigkeit, muß Du um es geltend machen zu können dann auch eine Einnahmenüberschussrechnung machen, ein Einnahmen und Ausgaben Journal führen und eine Anlagen-Nachweisung (lt. AfA-Tabelle) machen, da Du vieles z.B. Computer über mehrere Jahre nur absetzen kannst.

Also wenn Du langfristig selbsständig sein willst, kann es sich lohnen, damit zu beschäftigen, sonst ehr nicht

Es sein noch angemerkt, dass diese Angaben hier keine Beratung sind und ich eigentlich auch keine Ahnung davon habe, es kann also vieles davon falsch oder nicht ganz korrekt sein

Grüsse
Flo
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Florian Illenberger

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Datum: 25.03.2004
Uhrzeit: 09:46
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Zitat:
Originally posted by Florian
Und bitte nicht zu vergessen, dass man von da an vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen muß!
Also für so einen einmaligen Job lohnt sich das nicht.
Nein muss man nicht. Wenn man nur einen kleinen Umsatz hat kann man es auch jährlich machen wenn man es mit dem FA vorher abspricht dann gilt man als Kleinsbetrieb - habe ich auch so gemacht.

Und wie lange man "gebunden" ist hängt von der Abschreibungszeit der Gerätschaften ab von denen man die MWSt wiederbekommen hat. Wenn man vorher ausssteigt muss man den Teil der noch nicht abgeschrieben ist wieder dem FA zurückzahlen. Lohnt sich meines erachtens auf jeden Fall - und aus einem einmaligen Job hat sich bei mir während des Studiums ein kleines Plott-, Visualisierungs-, Modellbauservice entwickelt und ich konnte mein Studium so nebenher finanzieren.

Gruss

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Datum: 25.03.2004
Uhrzeit: 12:27
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Zitat:
[B]Nein muss man nicht. Wenn man nur einen kleinen Umsatz hat kann man es auch jährlich machen...
So weit ich weiß war das mal so, aber wer sich nach 2001 angemeldet hat, muß es quartalsweise machen.

Zitat:
...Lohnt sich meines erachtens auf jeden Fall - und aus einem einmaligen Job hat sich bei mir während des Studiums ein kleines Plott-, Visualisierungs-, Modellbauservice entwickelt...
Ja, klar wenn man immerwieder sowas, wie Du es beschreibst, macht, dann schon. Wir machen es ja auch. Aber wenn ich nur ein paar Monate Praktikum mache und danach wieder weiterstudiere ohne solche Jobs, würde ich mir das überlegen. Dieses Steuerzeugs macht auch ne menge Arbeit.

Ich wollte nur mal darlegen, welche Arbeiten man dann erledigen muß. Und wenn man mehr der Typ für ein angestellten Verhältniss ist, könnte der Aufwand nicht gerechtfertigt sein...

Aber ich fürchte danna weiß jetzt garnicht mehr, was sie tun soll

Grüsse
Flo
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Florian Illenberger

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Datum: 25.03.2004
Uhrzeit: 17:16
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Zitat:
Originally posted by Florian
So weit ich weiß war das mal so, aber wer sich nach 2001 angemeldet hat, muß es quartalsweise machen.
:rolleyes: Mmmmh ich habe es bis letztes Jahr noch jahresweise machen können. :rolleyes:

@danna
Arbeite einfach auf Lohnsteuerkarte ist einfacher

Gruss

Wolfgang

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Datum: 25.03.2004
Uhrzeit: 22:26
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Im ersten Jahr muten wir auch nur eine einmalige Umsatzsteuererklärung machen, aber von da ab war das höchste des Entgegnkommens eben vierteljählich. Hängt aber vielleicht auch vom FA ab...

Dana, Du kannst natürlich auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, wenn Dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Dann mußt Du zwar immer noch eine Einkommensteuererklärung machen und Dir natürlich orher eine Steuernummer bei FA holen, aber zumindest die Umsatzsteuererklärungen fallen dann weg. Du bist dann eben ein Kleingewerbe. ich kenne viele Hostessen, die das so machen.

Grüße,
Samy

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Datum: 25.03.2004
Uhrzeit: 22:43
ID: 3582



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...aber vorsicht! Das geht nur bei Kleinstgewerbe und die dürfen nicht mehr wie, ich glaube früher waren es 36.000 DM, Umsatz (!) machen. Liegt man darüber muss man für die gesamten Einnahmen nachträglich MWSt zahlen obwohl man keine MWSt bekommen hat :eek: Auch darfst Du nie irgendwann MWSt in Rechnung stellen, tust Du es doch musst Du für die gesamten Einnahmen MWSt nachzahlen - man muss sich vorher entscheiden ob man MWSt berechnen möchte oder nicht und muss es dann immer so machen.

Gruss

Wolfgang

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Datum: 26.03.2004
Uhrzeit: 21:09
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Das stimmt absolut. Es lohnt sich nur, wenn man wenig Umsatz hat...

Grüße,
Samy

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Datum: 27.03.2004
Uhrzeit: 15:23
ID: 3598



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liebe leute,

ich seid grossartig! danke für die infos!


da ich aus anderen gründen sowieso eine steuernummer brauche und meine beschäftigung als nebenjob über das praktikum hinaus geht, überlege ich tatsächlich, das alles als freier mitarbeiter mit mehrwertsteuerausweisung zu machen. eventuelle versicherungsvorteile hätte ich nämlcih auch nicht, weil es eine geringfügige beschäftigung wäre.

also mir scheint, dass das zwar ein ziemlicher aufwand ist, an den man sich aber wohl auch gewöhnt, wenn man das ein paar mal gemacht hat !?!
der vorteil ist, dass man dann jederzeit solche dienstleistungen machen kann und so ne art freiheit besitzt, dass man ausserdem sachen preiswerter bekommen kann und das man selbstständig sein übt-....

könntet ihr mir vielleicht das hier
Zitat:
In den Fällen einer Selbstständigkeit, muß Du um es geltend machen zu können dann auch eine Einnahmenüberschussrechnung machen, ein Einnahmen und Ausgaben Journal führen und eine Anlagen-Nachweisung (lt. AfA-Tabelle) machen, da Du vieles z.B. Computer über mehrere Jahre nur absetzen kannst.
noch mal näher erklären?


mir scheint meine vermutung war richtig: wie ich diese sache jetzt entscheide wird wohl ziemlich beeinflussen, wie mein leben so später aussieht.....ich könnte mir jedenfalls vorstellen, selbständig zu sein. zumindest besser als überstürzt eine Ich-AG bilden...

und naja, wenn ich dann angestellt arbeite, macht das ja auch nix...so ein bißchen wissen kann ja nicht schaden...
oder sehe ich das jetzt zu einfach?

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Datum: 27.03.2004
Uhrzeit: 21:03
ID: 3599



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Zitat:
könntet ihr mir vielleicht das hier

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
In den Fällen einer Selbstständigkeit, muß Du um es geltend machen zu können dann auch eine Einnahmenüberschussrechnung machen, ein Einnahmen und Ausgaben Journal führen und eine Anlagen-Nachweisung (lt. AfA-Tabelle) machen, da Du vieles z.B. Computer über mehrere Jahre nur absetzen kannst.
--------------------------------------------------------------------------------

noch mal näher erklären?
Das heißt einfach, z.B. in einer Exel-Tabelle alle Einnahmen und abziehbaren Ausgaben übersichtlich zu vermerken und am Ende des Abrechnugszeitraums zu schauen, was an tatsächlichem Gewinn übrigbleibt. Diese verschiedenen Informationen mußt Du dann halt im Rahmen Deiner Steuererklärungen in die dafür vorgesehenen Felder eintragen. Das gilt zum einen für den eigentlichen Lohn und zum anderen für die Ermittlung der Umsatzsteuer (also, wieviel Ust habe ich in Rechnung gestellt und wieviel habe ich bei der Anschaffung von z.B. Büroartikeln an Ust gezahlt). Ist die Differenz zu Deinen Gunsten, mußt Du sie entsprechend an das FA abtreten, waren Deine Ust-Zahlungen aber höher als Deine Einnahmen, bekommst Du sogar die Differenz vom FA ausgezahlt. Zumindest in den ersten Jahren erwarten die nicht, daß Du gleich Gewinne fährst...

Ich kann für den ersten Einstieg in die Materie folgendes Buch empfehlen:

Steuertipps für Studierende mit Hinweisen zur Sozialversicherung

Ich glaube, daß es das war - finde es gerade nicht...

Da wird sehr übersichtlich und anhand von Beispielen alles Schritt für Schritt erklärt und eben spezifisch auf die studentische Situation eingegangen. Auch das mit den AfA-Tabellen wird dort deutlicher. Es gibt halt Objekte, die man nicht komplett im Jahr des Kaufes "absetzten" bzw. geltend machen kann, sondern (wie z.B. bei Computern) über 3 Jahre aufteilen muß. Das steht in diesen Tabellen für alle denkbaren Gegenstände genau drin.

Wir haben uns damals auch eine Einführung beim Steuerberater geleistet, um grobe Fehler zu verhindern. Das hat einmalig vielleicht 30-50€ gekostet uns aber deutlich mehr Sicherheit gegeben.

Ich kann nur bestätigen, wenn man es ein paarmal gemacht hat, wird auch das zur Routine.

Grüße,
Samy

Geändert von Samsarah (27.03.2004 um 21:08 Uhr).

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