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MelJee: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 22:28 ID: 44477 | Social Bookmarks: Direkt zu deiner letzten Frage kann ich dir auch nichts sagen. Bauantrag an sich wirst du vielleicht nicht brauchen. Aber sobald die Fassade geändert wird, wenn auch nur farblich, musst du das den Ämtern vorher anzeigen. Mit einem Gestaltungskonzept. Sonst muss vielleicht nachher alles neu gemacht werden, weil es nicht ins Stadtbild passt. Habe auch gerade u.a. mit der Farbgestaltung für eine Fassade zu tun und muss das Konzept der Stadtbildpflege ( Teil des Amts ) vorlegen. Dies nur als Denkanstoß. Ist auf jeden Fall abzuklären !!! Geändert von MelJee (23.07.2011 um 09:14 Uhr). Grund: ;) |
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turkish29: Offline
![]() Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 22:36 ID: 44478 | Social Bookmarks: Danke für deine Info MelJee, ja deshalb mach ich mir ja sorgen ob ich das darf oder nciht. Die Fassadenfarben sind das einzige was auf die Gesellschaft und somit ins Stadtbild hineinfließt. Bei diesem Konzept, dass du angesprochen hast. Muss ich da bauvorlageberechtigt sein? Geht das als Bachelorabsolvent? Wenns kein richtiger Antrag ist, sicher schon oder? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.07.2011 Uhrzeit: 22:48 ID: 44479 | Social Bookmarks: Was soll dir in Holland eine deutsche Bauvorlageberechtigung helfen? Geh dort auf das zuständige Amt und erkundige dich dort, was erforderlich ist. Hier kann ja doch nur rumgerätselt werden. |
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turkish29: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 01:51 ID: 44480 | Social Bookmarks: Das Projekt würde alles schneller über die Bühne gehen wenn ich es vorher schon wüsste. Ich würde es schon vor Ort herausfinden, da ich die Tage nach Rotterdam fahre. Dachte mir, dass es vielleicht einer weiß und ich schon die Fassade gleich mitbearbeiten und vorzeigen kann. |
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MelJee: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 09:13 ID: 44481 | Social Bookmarks: Also ich kann dir nur soviel sagen, dass die Fassadengestaltung von mir nachträglich auf dem Amt für Stadtbildpflege vorgezeigt wird. Die Baugenehmigung ist schon lange durch. Und auch den Bauantrag hab nicht ich eingereicht. Dir wird jedenfalls tatsächlich nichts anderes übrig bleiben, als dich die Tage dann jetzt direkt vor Ort zu erkundigen. |
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turkish29: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2011 Uhrzeit: 11:25 ID: 44484 | Social Bookmarks: Das heißt ich kann schonmal die Fassade mit bearbeiten - ist ja eh die Grundlage für deren Entscheidung. Das gute ist, dass ich es anscheinend auch vorzeigen kann. Vielen Dank und wie immer sehr zufrieden mit dem Forum! Gruß |
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Bauvorlageberechtigt? | gollum | Beruf & Karriere | 9 | 28.11.2003 09:03 |