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![]() Beitrag Datum: 11.07.2012 Uhrzeit: 14:19 ID: 47231 | Social Bookmarks: Na ja, was heißt auf keinen Fall erreichbar? Hast du in dem Büro angerufen? Hast du vielleicht den Verdacht, dass sic derh Inhaber verleugnen lässt oder wie? |
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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.07.2012 Uhrzeit: 20:49 ID: 47334 | Social Bookmarks: also ....zur fortsetzung der geschichte ... das geld für die 1. rechnung wurde bezahlt. ich glaube aber, dass der komischer typ (tja...trotzdem muss ich mich auch mit solchen typen arrangieren!) meine arbeit nicht weiter braucht, weil er mein projekt einfach "untoll" findet (wie kann es zu dieser urteil kommen überhaupt!) da ich aber mittlerweile weiter gearbeitet habe, und die überarbeitete version des projektes ihm geschicht habe, stellt sich jetzt die frage: was passiert wenn ich jetzt eine zweite rechnung ihm einreiche? also kann diese zweite rechnung geltend gemacht werden, wie verteidige ich den recht für meine leistungen bezahlt zu werden? |
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Baumplanerin: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.07.2012 Uhrzeit: 11:36 ID: 47337 | Social Bookmarks: Das ist ja schon mal gut. Ich denke mal, wenn er es nicht brauchen würde oder mit deiner Arbeit nichts anfangen kann, hätte er es schon gesagt. Trotzdem werdet ihr ja wohl am Anfang schriftlich festgehalten haben, was du genau machst und mit welchem Ziel. Eure Kommunikation scheint ja mehr als dürftig. Besonders bei längeren/größeren Sachen hat man doch normalerweise immer mal wieder Zwischengespräche. |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. | ||
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hibbit: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.07.2012 Uhrzeit: 08:57 ID: 47372 | Social Bookmarks: Du musst doch zumindest einen Auftrag für das Überarbeiten des Projektes bekommen haben, den du unterschrieben hast o.ä. Wenn nicht, würde ich dir dazu in Zukunft tunlichst raten. Ich mache nur Aufträge nach vorheriger vertraglicher Fixierung, weil man sonst nur verlieren kann. Wichtig in unserer Branche ist, dass darin so klar wie möglich definierte Auftragsziele sind und Vereinbarungen getroffen werden, was geschieht, sollten diese (oder Teile davon) nicht erreicht werden. Wenn du dein Geld nicht siehst, musst du das wohl als Lerneffekt abhaken. |
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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.09.2012 Uhrzeit: 14:07 ID: 48082 | Social Bookmarks: vielen dank Hibbit, wie soll aber diese vereinbarung aussehen? reicht ein informelles papier mit den benötigten angaben, die von beiden parteien unterschrieben ist? |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 01.10.2012 Uhrzeit: 13:59 ID: 48141 | Social Bookmarks: Über die derzeitige Zahlungsmoral in dieser, unserer "Bananenrepublik" lässt sich trefflich viel schreiben. Wir habenauch justement wieder einmal einem Vergleich abschließen dürfen ![]() Was mittlerweile seitens ser lieferden und fertigenden Industrie Usus ist: die Aufträge werden auf Zahlungsausfall versichert. Wird eine Versicherung aufgrund schlechten Ratings abgelehnt, wird entweder Vorauszahlung gefordert oder eine Bankbürgschaft. Ansonsten gibts keine Ware oder Dienstleistung. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 13:00 ID: 47397 | Social Bookmarks: Zitat:
T. Geändert von Tom (30.07.2012 um 13:39 Uhr). | |
Social Bookmarks: Danke, aber ich bin erst vor 4 Monaten deswegen vor Gericht gezogen. Vergleich 75/25 trotz mehrerer deutlicher Anweisungen/Terminangaben des Bauherrn und vollständigem Abrufen der Leistung. Ich glaube metalbau hat da weniger zu bieten. | |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 22:39 ID: 47400 | Social Bookmarks: Der Tipp galt ja nicht Dir ... Wenn man nach Strohhalmen sucht, ist es doch sinnvoll, alle kleinen Hälmchen zu benennen. Manch ein AG lässt sich mit dem rechtskundigen Hinweis ja schon beeindrucken. Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden. Es geht also nur noch um den Umfang und um Form und Zeitpunkt der Beendigung. T. |
Social Bookmarks: Zitat:
Alles (rechtlich einwandfreie) zu versuchen ist OK, aber ich würde letztlich von einem Rechtsstreit absehen, denn unterm Strich kommt außer viel Ärger/Zeitaufwand für beide Seiten nichts wirklich zählbares dabei raus. Die Anwälte sind halt beschäftigt und freuen sich auch nicht wirklich, weil der Streitwert eher gering ist. Nach Abzug aller Kosten/Gebühren geht man evtl. mit 20 - 40% (je nach Ausgang des Vergleichs) des ursprünglich geforderten Betrages nach hause und fragt sich wofür der Aufwand. | ||
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