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| Social Bookmarks: Zitat:
Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. | ||
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 27.07.2012
Beiträge: 3
hibbit: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2012 Uhrzeit: 08:57 ID: 47372 | Social Bookmarks: Du musst doch zumindest einen Auftrag für das Überarbeiten des Projektes bekommen haben, den du unterschrieben hast o.ä. Wenn nicht, würde ich dir dazu in Zukunft tunlichst raten. Ich mache nur Aufträge nach vorheriger vertraglicher Fixierung, weil man sonst nur verlieren kann. Wichtig in unserer Branche ist, dass darin so klar wie möglich definierte Auftragsziele sind und Vereinbarungen getroffen werden, was geschieht, sollten diese (oder Teile davon) nicht erreicht werden. Wenn du dein Geld nicht siehst, musst du das wohl als Lerneffekt abhaken. |
| Registrierter Nutzer Registriert seit: 19.05.2011
Beiträge: 70
metalbau: Offline
Beitrag Datum: 25.09.2012 Uhrzeit: 14:07 ID: 48082 | Social Bookmarks: vielen dank Hibbit, wie soll aber diese vereinbarung aussehen? reicht ein informelles papier mit den benötigten angaben, die von beiden parteien unterschrieben ist? |
| Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 748
FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 01.10.2012 Uhrzeit: 13:59 ID: 48141 | Social Bookmarks: Über die derzeitige Zahlungsmoral in dieser, unserer "Bananenrepublik" lässt sich trefflich viel schreiben. Wir habenauch justement wieder einmal einem Vergleich abschließen dürfen ![]() Was mittlerweile seitens ser lieferden und fertigenden Industrie Usus ist: die Aufträge werden auf Zahlungsausfall versichert. Wird eine Versicherung aufgrund schlechten Ratings abgelehnt, wird entweder Vorauszahlung gefordert oder eine Bankbürgschaft. Ansonsten gibts keine Ware oder Dienstleistung. |
| Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 13:00 ID: 47397 | Social Bookmarks: Zitat:
T. Geändert von Tom (30.07.2012 um 13:39 Uhr). | |
| Social Bookmarks: Danke, aber ich bin erst vor 4 Monaten deswegen vor Gericht gezogen. Vergleich 75/25 trotz mehrerer deutlicher Anweisungen/Terminangaben des Bauherrn und vollständigem Abrufen der Leistung. Ich glaube metalbau hat da weniger zu bieten. | |
| Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.07.2012 Uhrzeit: 22:39 ID: 47400 | Social Bookmarks: Der Tipp galt ja nicht Dir ... Wenn man nach Strohhalmen sucht, ist es doch sinnvoll, alle kleinen Hälmchen zu benennen. Manch ein AG lässt sich mit dem rechtskundigen Hinweis ja schon beeindrucken. Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden. Es geht also nur noch um den Umfang und um Form und Zeitpunkt der Beendigung. T. |
| Social Bookmarks: Zitat:
Alles (rechtlich einwandfreie) zu versuchen ist OK, aber ich würde letztlich von einem Rechtsstreit absehen, denn unterm Strich kommt außer viel Ärger/Zeitaufwand für beide Seiten nichts wirklich zählbares dabei raus. Die Anwälte sind halt beschäftigt und freuen sich auch nicht wirklich, weil der Streitwert eher gering ist. Nach Abzug aller Kosten/Gebühren geht man evtl. mit 20 - 40% (je nach Ausgang des Vergleichs) des ursprünglich geforderten Betrages nach hause und fragt sich wofür der Aufwand. | ||
| Social Bookmarks: Ich habe das Gefühl, dass Gerichte den Vergleich lieben - damit kann man sich als Richter ja so schön aus der Verantwortung ziehen. Ich frage mich wie solche Dinge ausgehen würden, wenn man sich nicht auf diese faulen Deals einlässt... Wenn der Auftrag so eindeutig war, nach welchen Recht würde der Richter gegen den Kläger urteilen?
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
| Social Bookmarks: Zitat:
Als Hürde zum Verfahren hatte die Richterin eine Art "Drohkulisse" für alle Beteiligten aufgebaut. Sie beschrieb eingehend das mögliche weitere Vorgehen mit Sachverständigen und Gutachten (einschl. möglichen Gegengutachten), die erstmal durch den Kläger, also mich, vorfinanziert werden müssten und dann mind. zwei weitere Gerichtstermine am ca. 200 km entfernten Gerichtsstand. Angesichts dieses Zeit- und Kostenaufwandes nimmt man nach kurzem Überlegen den Spatz in der Hand, statt die Taube auf dem Dach. Durch so eine Erfahrung wirst Du wegen "kleinen" Forderungen (unter 3.000 Euro) zukünftig vermutlich gar nicht mehr den Weg zum Gericht suchen, weil Dein eigener Aufwand, dass was Du maximal durch einen Vergleich und nach Abzug aller Kosten erzielen kannst, übersteigt. Das eigentliche Verfahren wird Dir, obwohl Du Dich ganz klar im Recht siehst, so unattraktiv dargestellt und ausgeredet. Nebenbei bedeutet der Vergleich für Richter und Anwälte weniger Arbeit bei gleichzeitig höheren Honorarsätzen für die Anwälte. Ein ganz klares Zeichen des Rechtsstaates, dass es ausdrücklich erwünscht ist seinen Mandanten zum Vergleich zu lotsen. Recht-Sprechen ist da Nebensache. | ||
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