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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.12.2012 Uhrzeit: 21:38 ID: 48713 | Social Bookmarks: ich denke aber dass es sinn macht, sich an die tatsächliche bauwerkkosten zu beziehen. ich habe folgendes überlegt: ich hole mir für den reinen entwurf zuerst ein pauschal, so etwa wie 150/200 €. in einer zewite phase würde ich genehmigung, ausführung und bauüberwachung auf der grundlage der geschätzten Kosten rechnen. das macht gemäß HOAI 19%/20 % der gesamtkosten mit abzug des entwurfspauschal von 150/200 €. eine frage: obwohl das bauvorhaben keine richtige baugenehmigung erfordert muss nicht für das dach eine standsicherheitsprüfung durchgeführt werden? |
Social Bookmarks: Zitat:
Du solltest auf eine Statik bestehen bzw. darauf das der Zimmermann selbst den Nachweis führt. Nur 200 Euro für Entwurf bedeutet max. 4 Stunden Arbeit, ansonsten würde ich mal sagen liegst Du unter dem Mindesthonorar nach HOAI, aber messen kann das niemand. Ich würde eigene Pauschalen für Entwurf und Genehmigungplanung, dann für Ausführungsplanung, Ausschrebungen und Bauleitung anbieten. | ||
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