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NIK
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NIK is on a distinguished road

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Datum: 03.01.2013
Uhrzeit: 19:10
ID: 48948



BUV Versorgungswerk + private BUV?

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich versuche mich derzeit über private Berufsunfähigkeitsversicherung schlau zu machen und stieß dabei auf eine Frage.
Der Beitritt in das Versorgungswerk beinhaltet bekanntermaßen auch eine BUV im Falle einer 100%en Berufsunfähigkeit. Private BUVs hingegen versichern bereits ab einer 50%en BU.
Welche BUV würde demnach in einem nicht wünschenswerten Fall der 100%en BU greifen?

Eine Auszahlung beider Versicherer wäre wohl nicht drin. Zahlte das Versorgungswerk, würde die private BUV wohl zu hinterfragen sein (bei vollen Beitragsleistungen lediglich eine Deckung von 50-99% BU zu haben). Gibt es eventuell private BUV die auf berufsständische Versorgungswerke zugeschnitten sind?

Viele Grüße, Nik

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Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 03.01.2013
Uhrzeit: 19:37
ID: 48949



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV?

#2 (Permalink)
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Aus meiner Sicht macht es schon Sinn eine zusätzliche BUV abzuschließen, denn 100% BU ist in unserem Job recht schwer zu erreichen solange der Kopf noch dran ist und dennoch kann man schon durch 50% BU so eingeschränkt sein, dass man kaum erwerbsfähig ist.
Wenn man eine separate BUV abschließt ist diese auch gemäß den Beiträgen und dem Grad der BU zur Zahlung im Falle eines Falles verpflichtet, unabhängig davon ob es weitere BUV gibt. So mein Wissenstand. Denn schließlich kann man auch bei einem Unfall von mehreren Unfallversicherungen erhalten oder für den Todesfall mehrere Lebensversicherungen abschliessen.

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NIK
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NIK is on a distinguished road

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Datum: 15.01.2013
Uhrzeit: 22:56
ID: 49112



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #3 (Permalink)
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Danke für die Antwort! Ich denke auch, dass eine zusätzliche BUV wichtig ist. Das Versorgungswerk versicherte mir, dass bei einer 100%en BU in jedem Fall die vollen Leistungen bezahlt würden, unabhängig davon ob man eine weitere BUV abgeschlossen hat.
Ich habe für meine privaten BUV die BUV des VWs einfach direkt angesprochen, um mögliche spätere Missverständnisse auszuschließen.

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NIK
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NIK is on a distinguished road

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Datum: 20.01.2013
Uhrzeit: 21:33
ID: 49144



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #4 (Permalink)
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Das Versorgungswerk schrieb mir in dieser Sache noch Folgendes:
Für die private BUV gilt ein Bereicherungsverbot. Die Leistungshöhe darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht überschreiten. Von daher werden für die maximal zulässige Gesamthöhe einer privaten BUV auch eventuelle Ansprüche an ein Versorgungswerk berücksichtigt.

Heißt das, man muss bei der Festsetzung der monatlichen BU Rente den VW Anteil abziehen um bei 100% BU nicht überversichert zu sein? Das wäre wohl unlogisch, da man somit bei einer BU 50-99% unterversichert wäre. Also heißt das, dass man bei der Festsetzung der monatlichen BU Rente NICHT den VW Anteil abzieht um bei 50% BU nicht unterversichert zu sein. Dann wäre es doch aber sehr vorteilhaft für den privaten Versicherer, da dieser im Falle einer 100% BU nicht die gesamte BU Rente auszahlen müsste, sondern nur den Differenzbetrag von Nettoeinkommen minus der BU Rente, die das Versorgungswerk zahlt. Sonst könnte man sich ja bereichern.

Sorry, dass ich da jetzt so genau bin - aber irgendwie sind wir durch die BU des Versorgungswerkes doch auch kein ganz normaler BU-Fall..

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Lang: Offline


Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

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Datum: 23.01.2013
Uhrzeit: 11:04
ID: 49182



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #5 (Permalink)
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egal was du machst, ich würde dir auf jeden fall raten, noch eine rechtsschutz- versicherung abzuschließen. wenn es nähmlich - was ich niemandem wünsche- soweit kommen sollte, dass man die BU in anspruch nehmen muss, wir man mit ziemlicher sicherheit gengen den Versicherer klagen müssen, um seine ansprüche geltend zu machen.

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jormakka: Offline

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Datum: 26.03.2013
Uhrzeit: 20:34
ID: 49799



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #6 (Permalink)
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Da gebe ich dem Lang Recht, weil das das eigentlich das wichtigste ist. Das kostet max. 20 Euro im Monat. Ich habe wegen einem Arbeitsunfall vor 7 Jahren Folgeschäden aber da der Unfall vor dem Versicherungsbeginn vorliegt, bringt mir jetzt eine Rechtschutzversicherung leider gar nichts und eine Beurfsunfähigkeitsrente zu bekommen ist wirklich nicht so einfach. Weil 99 % der Anträge werden zurückgewiesen. Da braucht man leider einen Rechtsanwalt, der sich vom Medizinrecht und Arbeitsrecht sehr gut versteht.

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Datum: 26.03.2013
Uhrzeit: 20:40
ID: 49800



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Lang Beitrag anzeigen
egal was du machst, ich würde dir auf jeden fall raten, noch eine rechtsschutz- versicherung abzuschließen. wenn es nähmlich - was ich niemandem wünsche- soweit kommen sollte, dass man die BU in anspruch nehmen muss, wir man mit ziemlicher sicherheit gengen den Versicherer klagen müssen, um seine ansprüche geltend zu machen.
Dann aber auch darauf achten, dass man nicht beim selben Versicherer oder Kooperationspartnern abschließt.

Zu BUV, Krankenkasse und Unfallversicherung gehört aber auch noch die Dread-Disease-Versicherung , denn es gibt auch Fälle, wo von den ersten Dreien keine wirklich hilft, sondern nur die Dread and Disease-Versicherung. Kostet viel Geld und man muss kerngesund sein, wenn man eintritt.

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Datum: 28.03.2013
Uhrzeit: 21:31
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AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #8 (Permalink)
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Hallo,

ich hatte - nach Anregung in diesem Forum - bei meiner privaten BU-Versicherung nachgefragt. Hier gab es keine Probleme mit einer doppelten Versicherung. Die private BU zahlt so oder so. Da die Leistungen der BU des Versorgungswerkes NRW nicht optimal sind, werde ich auf meine private BU nicht verzichten wollen.

Gruß
--
Blumenschein

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Micha-H: Offline

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Datum: 16.04.2013
Uhrzeit: 16:05
ID: 49946



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #9 (Permalink)
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Weil der letzte Beitrag zum Thema erst von Ende März stammt, klinke ich mich noch mal kurz dazu.
Ich arbeite bei der Architektenversorgung ( nicht Kammer ) und bin auf der Recherche nach einem anderen Thema auf eure Diskussion zur Berufsunfähigkeitsversicherung ( BU ) gestoßen. Einige Punkte sind missverständlich oder unvollständig geblieben, daher meine Anmerkungen:

@ Nik: 1. Generell kann man sich merken, um als Mitglied bei einer Architektenkammer eine Leistung im Falle einer Arbeits- / Berufsunfähigkeit (BU) zu bekommen muss man v.a. seine Architektenzulassung zurückgeben. Daher auch oft als, die von dir genannten 100% bezeichnet. Die Bedingungen sind sehr restriktiv.
2. Ja, es gibt seit letztem Jahr eine, auf das berufsständische Versorgungswerk der Architekten, zugeschnittene private BU - Informationen auch unter architektenversorgung.de Der Rahmenvertrag der Architektenversorgung stellt nicht nur eine auf das Versorgungswerk zugeschnittene BU dar, es wird darüber hinaus ein Vertrag angeboten, der nur eine Gesundheitsfrage zu schwerwiegenden Belangen beinhalten.
3. In meinem Xing-Profil ( https://www.xing.com/profile/Michael...ch6?sc_o=mxb_p ) findest du bei den Dateianhängen einen Pressetext des WIA, der eine Tabelle mit sehr guter Übersicht zu den Leistungen des Versorgungswerkes im Falle einer Arbeitsunfähigkeit beinhaltet. Anhand derer wird auch sehr gut deutlich, weshalb eine private BU absolut sinnvoll ist.
4. Bei der privaten BU der Architektenversorgung bezieht sich das Bereicherungsverbot auf eine realistische Lebenshaltung. Wenn du zB 1.000 € absichern möchtest entspricht dies absolut der Realität und hat nichts mit Bereicherung zu tun. Auch wenn du heute noch Student bist und gar kein Einkommen hast. Im Falle einer 100%igen BU kommt das Versorgungswerk ins Spiel und wird wie von dir beschrieben "verrechnen". Die Leistung wird dann allerdings ggf. seitens des VW gekürzt. Beachte aber bitte, dass es sich bei allen BU-Renten ebenfalls um Bruttoeinkünfte handelt.

@ Lang: Es ist mit Sicherheit kein Fehler, Versicherungen mit einer gewissen Skepsis gegenüber zu treten. Im Rahmenvertrag der Architektenversorgung ist durch die Ausklammerung bis auf eine Gesundheitsfrage statistisch gesehen der größte Zankapfel im Leistungsfall zwischen Versicherung und versicherter Person im Vorfeld bereits ausgeschlossen. Auf versicherungsdeutsch nennt sich dies "vorvertragliche Anzeigepflicht".

@ Archimedes: 1. Die BU-Leistungen aus dem berufständischen Versorgungswerk und jeglicher privaten BU sind gänzlich unabhängig voneinander zu bewerten. Bei der privaten BU der Architektenversorgung kann der Betroffene auch weiterhin als Architekt tätig sein ( 50%-Regelung ) um Leistungen zu erhalten, während die Leistungen aus dem Versorgungswerk u.a. an die Rückgabe der Architektenzulassung gekoppelt sind.
2. Eine Dread-Desease-Versicherung würde ich in jungen Jahren zunächst hinten anstellen, weil diese ja auch nicht gerade billig ist. Erleide ich eine schlimme Krankheit, die dort versichert ist und kann dadurch meinen Beruf nicht mehr ausüben, erhalte ich ja wiederum meine private BU-Rente. Ist aber Ansichtssache und eine Kostenfrage, beispielsweise für einen alleinverdienenden Familienvater bestimmt sehr sinnvoll.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Weitere Informationen gerne auf unsere Homepage architektenversorgung.de oder über mein Xing-Profil.

Viele Grüße und frohes Schaffen!
Michael

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Datum: 16.04.2013
Uhrzeit: 18:06
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AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #10 (Permalink)
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Hallo zusammen, habe gerade mit Interesse die bisherigen Meldungen gelesen.
Hat jemand von euch eine Ahnung ob das bisher gesagte auch für das Versorgungswerk der Architektenkammer in Baden-Württemberg gilt. Oder ob zwischen den einzelnen VW Unterschiede bestehen ?

Ich hatte das bisher in BW immer so verstanden, daß bei ner Arbeit als Architekt die Versorgungswerks BU ausreicht.

Das Problem was ich sehe ist, sollte man mal nicht mehr als Architekt arbeiten wird man wohl keine "normale mehr bekommen" (Krankheitsgeschichten sammeln sich ja bei fast jedem an mit zunehmendem Alter).

Ob in diesem Fall die Versorgungswerks BU weiterbestehen kann oder dann quasi erlischt, habe ich von denen auch keine richtige Antwort bekommen.

Gruss Daniel

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Datum: 17.04.2013
Uhrzeit: 10:54
ID: 49955



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #11 (Permalink)
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Hallo Daniel,

die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen Satzungen und dadurch unterscheiden sie sich auch in manchen Bereichen. Die Aufgabenbereiche sind aber identisch und wenn wir über das Leistungsniveau bei einer Berufsunfähigkeit reden, ist das deutschlandweit recht ähnlich.

Hast du bereits einen Rentenbescheid von der AKBW bekommen? Daraus würde auch die zu erwartende BU-Rente hervorgehen. Falls nein, hab ich dir an diese Antwort einen nützlichen Pressetext des WIA mit entsprechender Leistungsübersicht angehängt.

Daraus geht hervor, dass in jedem Fall gegenüber dem vorherigen Einkommen die BU-Rente aus dem Versorgungswerk im Fall der Fälle eine sehr große Lücke hinterlassen wird. Wie in der gesetzlichen Versorgung wird man damit allein nur schwer über die Runden kommen.
Deine Annahme ist daher leider gänzlich falsch, habe ich jedoch schon sehr häufig so wahrgenommen.

"Das Problem was ich sehe ist, sollte man mal nicht mehr als Architekt arbeiten wird man wohl keine "normale mehr bekommen" (Krankheitsgeschichten sammeln sich ja bei fast jedem an mit zunehmendem Alter)."
Deshalb sollte man sich so früh als möglich um dieses Thema kümmern. Dann ist auch der Preis wesentlich günstiger. Aber genau aus dem von die beschriebenen Grund wurde im vergangenen Jahr die Architektenversorgung als ins Leben gerufen. Ein Rahmenvertrag für private Verträge wie es in anderen Branchen längst üblich ist ( Presseversorgung, Metall-Rente,... ). Bei der privaten BU wird über die Architektenversorgung u.a. eine Variante angeboten, die lediglich eine Gesundheitsfrage zu schwerwiegenden Aspekten abfragt und eben nicht die gesamten gesundheitlichen Problemchen die, wie du sagst im Laufe des Lebens auch ganz normal sind.

"Ob in diesem Fall die Versorgungswerks BU weiterbestehen kann oder dann quasi erlischt, habe ich von denen auch keine richtige Antwortbekommen."
Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe, aber beim Versorgungswerk gibt es keine Gesundheitsfragen. Hier handelt es sich um einen Pflichtbeitrag infolge dessen du dann aufgenommen bist.

Weitere Informationen gerne unter meinem Xing-Profil oder unter architektenversorgung.de

Viele Grüße,
Michael

Geändert von Kieler (17.04.2013 um 13:12 Uhr). Grund: ich denke einmal verlinken reicht...

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Micha-H: Offline

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Datum: 17.04.2013
Uhrzeit: 11:09
ID: 49956



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #12 (Permalink)
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Der Dateianhang zum Pressetext WIA wurde wohl doch nicht hochgeladen. Daher hier nochmals der Link zu meinem Xing-Profil. Unter "Dateianhänge" kann dieser dort gelesen und heruntergeladen werden.

Bei offenen Fragen an mich gerne auch per Kontaktanfrage über Xing. Ich pflege dort zum Thema Architektenversorgung ein recht großes Netzwerk.

Viele Grüße,
Michael

Geändert von Kieler (17.04.2013 um 13:12 Uhr).

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dk0815: Offline

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Datum: 17.04.2013
Uhrzeit: 12:26
ID: 49959



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #13 (Permalink)
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Hallo Michael,
wenn ich dich recht verstehe, geht es darum die dann also doch entstehende Lücke zwischen BU-Niveau Versorgungswerk und tatsächlichem Einkommen zu schließen.

Wenn ich mir den Versorgungswerksausdruck ansehe, erscheint mir der Unterschied nicht so gravierend. Dies liegt aber wohl eher daran, daß im Bereich der angestellten Architekten im klassischen Architekturbüro das Lohnniveau eher nicht so berauschend ist und somit "zwei kleine Zahlen nen kleineren Unterschied" haben.
Insgesamt muss man tatsächlich den vermeintlichen "Gesamtbedarf" im Auge behalten.

Die zwei anderen Punkte führe ich noch einmal ein bisschen aus. Jemand der in einer anderen Branche tätig ist, bezahlt seine Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Dort hat er nach 60 Beitragsmonaten Anspruch auf die gesetztliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber nicht auskömmlich deshalb ist hier eine private BU sehr wichtig. Sie muss aber insgesamt nicht so hoch sein, da vorausgesetzt die 60 Monate sind um durch private BU + Erwerbsminderungsrente das vorherige Lohnniveau erreicht werden sollte.

Wenn jetzt jemand im VW ist, hat er in der Regel bei der Deutschen Rv nichts mehr oder nur sehr wenig an Beitragsmonaten stehen. Dies bedeutet verläßt er sich nur aufs VW und arbeitet irgendwann nicht mehr als Architekt muss er dann ja wieder zurück in die Deutsche RV. Der BU Anspruch beim VW gilt wohl noch weiter sinkt aber stetig, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden. Da er aber in der Regel dann auch nicht/nicht mehr über die 60 Beitragsmonate verfügt, wird er sehr lange auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben (fast 5 Jahre wenn noch ein bisschen was steht). Also ist für diesen Fall wohl eine sehr hohe private BU nötig, da man davon ausgehen muss das diese den gesamten Bedarf abdecken muss.

Wenn nun schon einige Zeit verstrichen ist wird man wohl eher keine mehr bekommen, bzw. die Beiträge sind sehr hoch da ein 100 % Lebensunterhalt finanziert werden muss.

Ich für mich habe auch noch nicht den endgültig richtigen Schluss erkannt. Hatte eine zeitlang die Idee ne private nebenher laufen zu lassen, bis quasi klar ist daß man Architekt bleibt bzw. für den Fall kein A. mehr zu sein schon eine besteht und man nicht Riesenbeiträge bezahlen muss.
Ist aber alles mit Kosten verbunden und man verbrennt evtl. viel Geld bzw. viele Fragezeichen. Zu guter Letzt muss man ja festhalten, daß wenn man Architekt bleibt und immer ins VW einbezahlt auch der Bu Anspruch mit der Zeit steigt.

Bin mal auf weiter Meinungen gespannt.
Gruss Daniel

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Hamburg74 is on a distinguished road

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Datum: 03.07.2014
Uhrzeit: 11:20
ID: 52954



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #14 (Permalink)
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Hallo zusammen,

es ist im Grunde schon fast alles zu diesem Thema geschrieben worden, aber ich wollte hinsichtlich der Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch einen Fall schildern, der deutlich macht, daß das Versorgungswerk allein nicht ausreicht in bestimmten Fallkonstellationen.

Es handelt sich um einen Architekten im Versorgungswerk, der sich Ende der 90er scheiden lassen hat von seiner Ehefrau, es begann ein gigantischer Rosenkrieg um Haus und die zwei Kinder. Zu der Zeit hat er ein Planungsbüro mit ca. 10 Mitarbeitern gehabt, das hervorragend lief. Durch den Streß im Rahmen der Trennung ist er im Laufe der Zeit an Depressionen erkrankt, was sich auch im Job bemerkbar gemacht hat, er konnte die Aufträge nicht mehr in gewohnter Qualität abarbeiten, die Umsätze sind rapide gesunken, daraufhin mußten auch einige Mitarbeiter entlassen werden. Am Ende hat er dank seines behandelnden Arztes auf die Notbremse getreten und ist zum Psychologen gegangen, der ihm dringend angeraten hat, nur noch maximal 5 Stunden am Tag zu arbeiten. Das Versorgungswerk hat klipp und klar die Leistung verweigert, da eben leider keine 100 % Berufsunfähigkeit vorlagen und er wollte auch gar nicht seinen Beruf endgültig an den Nagel hängen und sein Lebsnswerk aufgeben, schließlich hat er auch Verantwortung für die Mitarbeiter gehabt. Er hat dann aus einer privaten BU-Versicherung mehrere Jahre eine BU-Rente bekommen, das Büro konnte mit nochmals reduzierter Mannschaft "gerettet" werden und er hat dann bis vor 1 Jahr noch erfolgreich und wieder in Vollzeit weitergearbeitet, nachdem die psychologische Behandlung zu Ende gebracht wurde.

Ich denke, es ist generell sehr schwer, die 100 % Berufsunfähigkeit zu erreichen. Es gibt da auch noch ein Urteil, was eine Menge aussagt:

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Architekt Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat (Beschluss vom 4.3.2010, Az: 3 A 341/09):

a. Berufsunfähigkeit liegt danach nicht schon dann vor, wenn ein Architekt seine bisher ausgeübte Architektentätigkeit nicht mehr fortführen kann. Es muss vielmehr so sein, dass der Architekt keine der im Baukammerngesetz genannten Berufsaufgaben mehr ausüben kann. Dazu zählen unter anderem die Beratung, Betreuung und Vertretung Anderer in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung gehören. Berufsunfähigkeit ist folglich erst dann anzunehmen, wenn dem Architekten jedwede Tätigkeit der dort beschriebenen Art zur Einkommenserzielung nicht mehr möglich ist.
b. Berufsunfähigkeit setzt außerdem voraus, dass die gesundheitliche Einschränkung von Dauer ist. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn in einem überschaubaren Zeitraum begründete Heilungsmöglichkeiten gegeben sind. Dabei sind erfolgversprechend und zumutbar nicht nur solche Therapieansätze, denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Heilung oder deutlichen Besserung innewohnt, sondern auch solche Maßnahmen, die eine nur unterdurchschnittliche, aber nicht völlig unbedeutende Erfolgsprognose versprechen. Das Prinzip gemeinschaftlicher Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos bringt für den Einzelnen die Verpflichtung mit sich, alle ihm möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um durch baldmögliche Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit die Belastung der Versichertengemeinschaft gering zu halten. Danach liegt keine Berufsunfähigkeit auf Dauer vor, solange noch bestimmte nicht wahrgenommene Behandlungsmöglichkeiten bestehen, die nach medizinischen Erkenntnissen eine Besserung erwarten lassen, so das OVG.

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mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice

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Datum: 03.07.2014
Uhrzeit: 11:33
ID: 52955



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Hamburg74 Beitrag anzeigen
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Architekt Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat (Beschluss vom 4.3.2010, Az: 3 A 341/09):

a. Berufsunfähigkeit liegt danach nicht schon dann vor, wenn ein Architekt seine bisher ausgeübte Architektentätigkeit nicht mehr fortführen kann. Es muss vielmehr so sein, dass der Architekt keine der im Baukammerngesetz genannten Berufsaufgaben mehr ausüben kann. Dazu zählen unter anderem die Beratung, Betreuung und Vertretung Anderer in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung gehören. Berufsunfähigkeit ist folglich erst dann anzunehmen, wenn dem Architekten jedwede Tätigkeit der dort beschriebenen Art zur Einkommenserzielung nicht mehr möglich ist.
b. Berufsunfähigkeit setzt außerdem voraus, dass die gesundheitliche Einschränkung von Dauer ist. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn in einem überschaubaren Zeitraum begründete Heilungsmöglichkeiten gegeben sind. Dabei sind erfolgversprechend und zumutbar nicht nur solche Therapieansätze, denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Heilung oder deutlichen Besserung innewohnt, sondern auch solche Maßnahmen, die eine nur unterdurchschnittliche, aber nicht völlig unbedeutende Erfolgsprognose versprechen. Das Prinzip gemeinschaftlicher Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos bringt für den Einzelnen die Verpflichtung mit sich, alle ihm möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um durch baldmögliche Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit die Belastung der Versichertengemeinschaft gering zu halten. Danach liegt keine Berufsunfähigkeit auf Dauer vor, solange noch bestimmte nicht wahrgenommene Behandlungsmöglichkeiten bestehen, die nach medizinischen Erkenntnissen eine Besserung erwarten lassen, so das OVG.
Ob der gleiche Richter, das genauso für den eigenen Berufsstand entschieden hätte ??

Klingt schon so, als wäre ein Architekten nur bei Hirntot berufsunfähig.
Dass die Ursache einer Depression, wie oben geschildert, oft auf die nicht optimalen Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist, bleibt außen vor. Denn das Urteil verurteilt einen an Depressionen erkrankten Architekten zu einer Arbeitssituation, die noch depressiver macht. Da kann die Prognose einer Behandlung noch so erfolgsversprechend sein.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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