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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker ![]() Beitrag Datum: 02.01.2015 Uhrzeit: 22:22 ID: 53736 | Social Bookmarks: Ein Anwalt hat wahrscheinlich am meisten Erfahrung in solchen Fällen. Man könnte auch erst einmal einen Mahnbescheid beantragen. Dann muss die Behörde aktiv werden. Ich würde ansonsten auch mal versuchen, mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Grüße, Florian Gesendet von iPad mit Tapatalk
__________________ Florian von Behr - Blog |
Social Bookmarks: Danke. Mahnbescheid ist schwierig zu erreichen bei Widerspruch gegen die Rechnung, ob berechtigt oder nicht. Rechtsanwalt steht in den Startlöchern. Ich versuche momentan noch eine außergerichtliche Lösung zu finden, denn vor Gericht gibt es meist miese Vergleiche und keine Leute mit Interesse an einem klaren Urteil. Die Sachbearbeiter der Bauabteilung dieser Behörde haben bei diesem Projekt selbst einige Dinge vermasselt. Sie versuchen es nun den beteiligten Planern und Unternehmen unterzujubeln und haben ihren Fachbereichsleiter und auch den Bürgermeister seit geraumer Zeit falsch informiert. Evtl.werden sie auch gedeckt, weil man die Tragweite und die Kosten der hauseigenen Fehler erfasst hat. | |
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