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steelprof: Offline
Ort: Mannheim ![]() Beitrag Datum: 20.11.2004 Uhrzeit: 14:09 ID: 5557 | Social Bookmarks: [QUOTE]laut verschiedenen händlern geht das. geht allerdings mit einer insolvenz einher. Mit Insolvenz hat das nichts zu tun! Der Vorgang wird durch Autodesk folgendermaßen beschrieben. Der Verkauf eines Programmes an einen Dritten ist zulässig und bedarf von Grund auf keiner Umregistrierung. Diese ist nur nötig, wenn der neue Eigentümer auch das Recht zum Updaten erlangen möchte. Und genau diesem Recht muß Autodesk zustimmen, also ob der neue Eigentümer die Updates zum Updatepreis erwerben kann oder nicht. So wurde mir das zumindest erklärt. Funktioniert auch meistens wenn der NEUE eh ein Update bestellt. Gruß Steelprof |
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