|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.01.2014 Uhrzeit: 17:33 ID: 51737 | Social Bookmarks: Noch haben wir in Deutschland Gewaltenteilung ![]() Wäre ja noch schöner wenn das Bauamt entscheidet wer bauvorlageberechtigt ist. Also zusammengefasst: Innenarchitekten machen nach Architekten- und Ingenieurkammergesetz Planung und Gestaltung von Innenräumen Nach Landesbauordnung bist Du als eingetragene Innenarchitektin bauvorlageberechtigt für eben das. Als Entwurfsverfasser für Gebäude sind in den Listen der Architekten- und Ingenieurkammern eingetragene Architekten und Bauingenieure "zugelassen". Für kleinere Gebäude sind auch nicht eingetragene Absolventen der Studiengänge Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, nicht aber Absolventen des Studiengangs Innenarchitektur bauvorlageberchtigt. Die Antwort auf Deine erste Frage wäre also "nein" gewesen. Im Übrigen findest Du über die Suchfunktion des Forums zu diesem Thema zahlreiche Beiträge... |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Häuser auf Stützen | ucy | Konstruktion & Technik | 5 | 19.06.2012 22:51 |
kompostierbare Häuser | flash | Konstruktion & Technik | 0 | 11.03.2008 18:31 |
Literatur gesucht - kleine Häuser | Hendrik | Entwurf & Theorie | 6 | 04.11.2006 16:23 |
Häuser auf Stelzen? | SoNici | Konstruktion & Technik | 4 | 24.01.2005 12:33 |
Schwimmende Häuser | NORIS | Konstruktion & Technik | 13 | 28.11.2004 15:27 |